Saurüsselalm am Tegernsee
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Saurüsselalm: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Saurüsselalm: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Der Rechtsstreit um die Saurüsselalm am Tegernsee geht in die nächste Runde. Der "Verein zum Schutz der Bergwelt" sagt, der Bau hätte nie genehmigt werden dürfen, weil die Alm zur Eventgaststätte wurde. Der Bürgermeister unterstützt das Projekt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Der Streit um die Saurüsselalm begann vor drei Jahren. Davor hieß die Alm auf einer Bergwiese über Bad Wiessee "Söllbachaualm" und wurde nur landwirtschaftlich genutzt. Dann folgte der Umbau zur Alm-Gaststätte. Auf der Speisekarte stehen seither auch Rindertatar und Trüffelpizza.

Früherer Leibkoch von Helmut Kohl bewirtschaftet Alm

Der Gemeinderat in Bad Wiessee hatte mit großer Mehrheit für das Projekt von Bauunternehmer Franz Haslberger gestimmt. Die Bedingungen: Die Saurüsselalm muss sieben Tage die Woche für Wanderer geöffnet sein, einmal pro Woche darf ein Hüttenabend stattfinden und 15 Mal im Jahr ein besonderes Event für geschlossene Gesellschaften ohne zeitliche Beschränkung mit Kleinbus-Shuttleservice. Bewirtschaftet wird die Saurüsselalm von Gastronom Martin Frühauf, dem früheren Leibkoch von Altkanzler Helmut Kohl.

Naturschützer: Gastronomie gefährdet Tierwelt

Für den "Verein zum Schutz der Bergwelt" ein absolutes "No-Go" und Grund zur Klage. Der Verein ist der Meinung, dass die Baugenehmigung nie hätte erteilt werden dürfen. Immerhin sei eine abgelegene Alm, zu der vorher nicht mal ein Wanderweg führte, zur Eventgaststätte umgebaut worden, so Sabine Rösler vom Verein. Vor allem die Sonderveranstaltungen mit Shuttle-Verkehr mitten in der Nacht bedeuteten eine große Störung für die Tierwelt.

Keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen

Im ersten Verfahren 2022 hob das Verwaltungsgericht München die Baugenehmigung für die Sonderveranstaltungen auf und wies die Klage des Umweltvereins ab. Dagegen legten Umweltschützer und Bauherr Berufung ein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ließ die Berufung wegen ernster Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Die Berufungsverhandlung findet heute beim BayVGH in München statt. Bauherr und Unternehmer Franz Haslberger selbst war auf Anfrage des BR nicht erreichbar. Von einem Sprecher, der Haslberger vertritt, heißt es aber, dass es bedauerlich sei, dass diese Angelegenheit vor Gericht gelandet ist. Bis zuletzt habe man darauf gehofft, die Streitpunkte am runden Tisch zu klären.

Das Landratsamt Miesbach und die Gemeinde Bad Wiessee werden ebenfalls bei der Gerichtsverhandlung dabei sein. Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Wiessee, Robert Kühn (SPD), unterstützt das Projekt Saurüsselalm immer noch, erklärte er im BR-Interview. Er hoffe, dass nun vor Gericht "endlich Klarheit hergestellt wird". Das Söllbachtal sei ein hochfrequentiertes Wandergebiet und man habe die Verantwortung Wanderer zu versorgen.

Erscheinungsbild erhalten – aber dennoch Entwicklung

Eine Alm jenseits der Touristenströme sei die Saurüsselalm auch früher nicht gewesen, so Kühn. Immerhin führen ausgebaute Forstwege durchs Gebiet. Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde sich viele Gedanken gemacht habe, damit die Bewirtschaftung verträglich ist. Im Gemeinderat säßen viele Einheimische, denen es durchaus darum gehe, das Erscheinungsbild ihrer Heimat zu erhalten, aber eine Entwicklung müsse es auch geben. Vom Begriff "Eventgastronomie" möchte der SPD-Bürgermeister Abstand nehmen. Er lade Kritiker gerne ein, dass sie in der Mittagspause mal gemeinsam mit dem Radl zur Alm fahren. Der "Verein zum Schutz der Bergwelt" habe seine Einladung abgelehnt. Dass am Wochenende mehr los sei, sei normal im Tegernseer Tal. Seiner Meinung nach habe sich die anfängliche Aufregung um die Saurüsselalm mittlerweile gelegt. Die genehmigten Sonderveranstaltungen erachtet Kühn nach wie vor als akzeptabel, das sei bei vielen Almen nicht anders. "Sonst wäre es wirtschaftlich nicht darstellbar", so der Bürgermeister. Er betont aber: Den Shuttle-Service habe die Untere Naturschutzbehörde angeordnet, weil dies verträglicher für das Wild sei. "Wildtiere kennen die Straßen und werden von Shuttles auf diesen Straßen weniger gestört, als wenn 50 Wanderer in der Nacht mit Stirnlampen durch den Wald laufen", hieß es laut Kühn von der Unteren Naturschutzbehörde.

Umweltschützer: Fall habe Präzedenzwirkung

Für den "Verein zum Schutz der Bergwelt" hingegen hat das Verfahren große Bedeutung. Es gehe nicht nur um diese einzelne Gaststätte, es gehe generell darum, ob man abgelegene Almen mit rein landwirtschaftlicher Nutzung zu "Eventgaststätten" umbauen darf. Der Fall habe Präzedenzwirkung, betont Umweltschützerin Sabine Rösler. "Wir wollen klären, was im Außenbereich möglich ist und was nicht".

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