Schneefall und Glätte sorgen in einigen Teilen Bayerns für Behinderungen. Bis zum Vormittag soll es im südlichen Alpenvorland gebietsweise Glätte durch Schneematsch geben. Nicht nur der Winterdienst, sondern auch Vermieter und Grundstückseigentümer in München sind nun in der Pflicht, Wege zu räumen und zu streuen. Ein Polizeisprecher rief insbesondere Autofahrer zu erhöhter Vorsicht auf und warnte vor weiteren Glätte-Unfällen gerade im Berufsverkehr.
München: Winterdienst mit 600 Fahrzeugen
Die bayerische Landeshauptstadt gilt als schneereichste Großstadt Deutschlands. Mehr als 600 Fahrzeuge stehen für den Winterdienst bereit. In Hallen lagern 13.600 Tonnen Streusalz und 3.000 Tonnen Splitt.
Geräumt und gestreut wird, wenn mehr als drei Zentimeter Schnee gefallen sind oder die Gefahr von Straßenglätte besteht.
Glätte-Unfälle auf A7 und A96
Neben der A7 seien auch die A96 und einige weitere Straßen von den Unfällen und vom Wetter betroffen, so die Polizei. Laut DWD soll es am Mittwoch an den Alpen kräftigen Schneefall geben, später einzelne Schneeschauer.
In den Alpen sollen bis zum Vormittag oberhalb von 800 Metern ein bis fünf Zentimeter und oberhalb von 1.000 Metern fünf bis zehn Zentimeter Neuschnee fallen. Richtung Allgäuer Alpen sollen sogar zehn bis 20 Zentimeter, in typischen Nordweststaulagen bis zu 30 Zentimeter Neuschnee zusammenkommen.
Neuschnee in den Mittelgebirgen
In den Mittelgebirgen müssen sich die Menschen demnach auf wiederholte Schneeschauer und einen bis fünf Zentimeter Neuschnee einstellen. In der Nacht zum Donnerstag gebe es in der Nordosthälfte Bayerns weitere Schneeschauer, später auch in Alpennähe wieder vermehrt Schneeschauer, hieß es vom DWD. Zudem müsse man sich verbreitet vor Glätte in Acht nehmen.
Morgen solle es nach anfänglichen Schneeschauern in Teilen Bayerns öfter Sonne geben – am Abend von Südwesten her wieder dichtere Wolken und in Schwaben und Oberbayern erneut Schneefall.
München: Mieter teils zum Schneeräumen verpflichtet
Mit dem ersten Schneefall stehen Grundstückseigentümer und Vermieter in der Pflicht: Sie sind für die Schnee- und Eisbeseitigung außerhalb öffentlicher Wege und Straßen verantwortlich. "Diese Verpflichtung kann aber im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden", erklärt der Mieterverein München. Ähnliche Regeln gelten in den bayerischen Gemeinden:
Normalerweise beginne die Räum- und Streupflicht in München um sieben Uhr - an Sonn- und Feiertagen um acht Uhr - und ende um 20 Uhr. Die Gehsteige vor dem Haus und dem Eingangsbereich sind laut Mieterverein "in einer Breite von etwa 1,20 bis 1,50 Meter zu fegen" - bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Wege zu Mülltonnen oder Parkplätzen müssten dagegen nur in einer Breite von etwa einem halben Meter geräumt werden. Eine Besonderheit in München ist es, dass Gehwege innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing vom städtischen Winterdienst geräumt werden.
- Zum Artikel: Wer muss bis wann den Schnee geräumt haben?
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