Fans des FC Augsburg schwenken Fahnen in der WWK-Arena. Für einen Ultrafan des FCA gilt für die laufende Bundesliga-Saison allerdings Stadionverbot.
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Stadionverbot für Ultra-Anhänger des FC Augsburg bestätigt

Stadionverbot für Ultra-Anhänger des FC Augsburg bestätigt

Die Stadt Augsburg hatte Ende Februar ein Stadionverbot für einen FCA-Fan und Anhänger der Ultragruppe "Legio Augusta" beantragt. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot bestätigt. Was die Gründe dafür sind.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Weil er innerhalb der letzten eineinhalb Jahre dreimal in Auseinandersetzungen mit erheblicher Gewalt verwickelt gewesen sein soll, hatte die Stadt Augsburg für einen Fan des FC Augsburg bereits Ende Februar ein Stadionverbot verhängt. Dieses wird nun wirksam.

Denn: Der Fan hatte gegen das von der Stadt verhängte Verbot beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, das das Verbot zunächst wieder aufhob. Die Stadt wandte sich daraufhin an die nächsthöhere Instanz, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München – mit Erfolg. Die Richter des VGH bestätigten das Verbot.

Gewalttätige Streitereien

Die Stadt Augsburg hatte die Stadionsperre veranlasst, weil der Mann innerhalb der letzten eineinhalb Jahre dreimal in Auseinandersetzungen mit erheblicher Gewalt verwickelt gewesen sein soll. Der Mann, der gleichzeitig auch Anhänger der Ultragruppe "Legio Augusta" ist, hatte sich laut Aussage der Stadt unter anderem beim Auswärtsspiel gegen Mainz und dem Spiel Linz gegen Lustenau anderen Personen gegenüber aggressiv verhalten.

Laut dem Ordnungsreferenten Frank Pintsch lagen dem Amt Informationen von der Polizei vor, "durch die der Tatbestand des Landfriedensbruchs und der Körperverletzung verwirklicht worden sein dürfte".

Sanktion trifft nicht nur den Stadion-Bereich

Für den Ultra-Anhänger bedeutet das Verbot nicht nur, dass er in der laufenden Bundesliga-Saison rund um die Partien des FCA nicht mehr ins Stadion darf. Auch Teile der Innenstadt sowie die Straßenbahn zum Stadion sind für ihn gesperrt. Die Sperre gilt für einen Zeitraum von vier Stunden vor bis drei Stunden nach Spielende. Außerdem muss er sich an Spieltagen, an denen der FCA auswärts spielt, bei der Polizei melden. So soll sichergestellt werden, dass der Ultra-Fan nicht zu Auswärtsspielen anreist.

Der VGH stimmte in seiner Einschätzung mit der Stadt überein, dass von dem Fan eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Vorgelegte polizeiliche Unterlagen würden seine Gewaltbereitschaft sowie eine generelle Gewaltbereitschaft der Ultraszene des FCA belegen.

  • Zum Artikel: Gewaltvorfälle im Amateurfußball weiter auf hohem Niveau

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