Der Streit um die Anmeldung von ukrainischen Geflüchteten in Bad Griesbach hat Folgen für Bürgermeister Jürgen Fundke (ÜW). Die Landesanwaltschaft Bayern ermittelt nun gegen ihn, weil er seine Dienstpflicht verletzt haben soll. Das teilt das Landratsamt Passau am heutigen Mittwoch mit. Mitte Dezember hat Fundke seine persönliche Anhörung vor der Disziplinarbehörde in München. Im BR-Gespräch sagte er: "Ich bin überrascht, dass es so weit gekommen ist. Aber ich habe schon vieles überstanden. Und stehe nach wie vor zu meinem Handeln."
Anordnung des Landratsamtes ignoriert
Jürgen Fundke hatte seinen Verwaltungsmitarbeitern Mitte Oktober verboten, ukrainische Kriegsflüchtlinge zu registrieren. Die Termine von rund 35 Menschen, die im Rathaus in Bad Griesbach ihren Wohnsitz anmelden wollten, wurden storniert. Über die Anordnung des Landratsamts Passau, die Registrierung der Geflüchteten zu veranlassen, setzte sich der Bürgermeister hinweg. Dazu wäre er aber gesetzlich verpflichtet werden, informiert das Landratsamt. Letztlich kümmerte sich der zweite Bürgermeister Georg Greil (SPD/FWG) darum, dass die Frauen und Kinder ihren Wohnsitz in Bad Griesbach anmelden konnten.
Bürgermeister sauer über ungleiche Verteilung
Jürgen Fundke zeigt sich bis heute verärgert, dass in Bad Griesbach aus einem leerstehenden Hotel eine Flüchtlingsunterkunft mit Platz für knapp 170 Menschen wurde. Er empfindet es als ungerecht, dass seine Stadt so viele Geflüchtete aufnehmen müsse, nur weil es dort Wohnmöglichkeiten gebe. Im Moment ist das Hotel noch nicht voll belegt. Sollten weitere Geflüchtete nach Bad Griesbach kommen, wolle er seinen Verwaltungsmitarbeitern wieder verbieten, die Menschen zu registrieren, bekräftigte er im BR-Gespräch. "Ich tue es für das Allgemeinwohl und fordere eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis", sagt er. Er hätte sich bei dem Thema auch mehr Unterstützung von anderen Bürgermeistern erhofft.
Verliert der Bürgermeister seinen Beamtenstatus?
Die Landesanwaltschaft Bayern ermittelt in der Regel dann, wenn es um Beamte geht. Im Fall des Bürgermeisters, also eines kommunalen Wahlbeamten, ist sie nur dann zuständig, wenn ihr die Disziplinarbefugnis übertragen wird. Das hat das Landratsamt Passau in diesem Fall getan.
Im Fall einer Verurteilung sieht das bayerische Disziplinargesetz mehrere Maßnahmen vor. Möglich sind ein Verweis, eine Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge sowie Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
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