Eine 51-jährige Mutter und ihr Sohn, die wegen einer versuchten Anstiftung zum Mord angeklagt waren, sind heute vom Landgericht Nürnberg-Fürth in vielen Punkten freigesprochen worden. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die 51-Jährige die Freundin ihres Ehemanns töten lassen wollte.
Entführungspläne wurden nicht umgesetzt
Sie wurde aber wegen der versuchten Anstiftung zu einer Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Denn sie soll ihren Sohn angestiftet haben, die aus Syrien stammende Nebenbuhlerin zu entführen und außer Landes zu bringen, was aber nie in die Tat umgesetzt wurde.
Die Verurteilte muss zudem eine Geldstrafe von 1.000 Euro oder gemeinnützige Arbeit leisten. Auch dem mitangeklagten 29-jährigen Sohn konnte die versuchte Anstiftung zum Mord nicht nachgewiesen werden. Er wurde wegen des Führens einer Schreckschusswaffe zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt.
Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert
Zu Beginn des vierten Prozesstages heute hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Anstiftung zum Mord eine Freiheitsstrafe für die Angeklagte von sechs Jahren gefordert. Sie habe sich bereits Geld geliehen und es ihrem Sohn gegeben, der damit einen Auftragskiller hätte anheuern sollen. Der Killer habe gegen Bezahlung von 1.700 Euro die Freundin ihres Noch-Ehemanns umbringen sollen. Dieser Aufwand sei ein Beweis dafür, dass das Vorhaben keine Spinnerei, sondern ernst gemeint war, so die Staatsanwaltschaft.
Die Verteidiger widersprachen diesen Anschuldigungen, die keine konkreten Pläne für eine Verabredung zum Mord sahen, sondern von einer bewusst konstruierten Anklage sprachen. Deshalb plädierten sie für eine versuchte Anstiftung zur Freiheitsberaubung, für die eine Strafe von zwölf Monaten auf Bewährung angemessen sei.
Sohn wollte für psychisch angeschlagene Mutter da sein
Der Sohn der Angeklagten hatte bereits zum Prozessauftakt am 12. März verlauten lassen, dass er nur als Ansprechpartner für seine psychisch angeschlagene Mutter dagewesen sei. Das Geld aus dem Darlehen habe er aus finanzieller Not selbst ausgegeben. Mit der Schreckschusswaffe, die im Haus des 29-Jährigen gefunden wurde, habe er niemanden umbringen wollen.
Zur Anzeige war der Fall gekommen, als zwei der insgesamt elf Geschwister beziehungsweise Halbgeschwister des Sohnes von den mutmaßlichen Tötungsplänen erfuhren und die Polizei verständigten.
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