Einige Rinder auf einem Bauernhof in Bad Grönenbach waren so krank, dass ihnen nicht mehr geholfen werden konnte, sie mussten geschlachtet werden. Das wirft die Staatsanwaltschaft Memmingen einem Landwirt und seinen beiden Söhnen vor. Obwohl die Tiere abgemagert waren, eitrige Wunden hatten oder lahmten, sollen sie in über 30 Fällen keinen Tierarzt gerufen haben - um Geld zu sparen. Am Landgericht Memmingen stehen die drei Männer jetzt vor Gericht.
Vorwürfe reichen zurück in das Jahr 2019
Die Polizei hatte den Hof bereits im Juli 2019 durchsucht, nachdem sie rund zwei Wochen zuvor eine Razzia auf einem anderen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach durchgeführt hatte. Ins Rollen gebracht hatte letzteren Fall der Verein Soko Tierschutz durch verdeckt gedrehte Aufnahmen, der Komplex wurde als "Allgäuer Tierschutzskandal" bekannt.
Der Prozess am Mittwoch hatte eigentlich schon Mitte vergangenen Jahres begonnen. Einer der drei Verteidiger hatte damals aber Befangenheitsanträge gegen drei Sachverständige gestellt, der Prozess wurde deshalb zunächst ausgesetzt.
Anklage: Landwirte haben das Leid der Tiere bewusst in Kauf genommen
Im zweiten Anlauf startete das Verfahren mit der Verlesung der Anklageschrift, in der die 32 Fälle von Tierquälerei aufgezählt sind. Die Landwirte sollen das Leid ihrer Rinder bewusst und billigend in Kauf genommen haben, um Tierarztkosten zu sparen, so die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung bestreitet das. Man habe die Tiere in ungefähr der Hälfte der Fälle durch Veterinäre behandeln lassen, dafür gebe es auch zahlreiche Belege. Bei der anderen Hälfte der Fälle, wie etwa einer "melonengroßen Schwellung", handle es sich um Schönheitsfehler, die nicht behandelt werden mussten. Die Verteidigung kündigte an, dass Sachverständige die Vorwürfe der Anklage widerlegen werden.
Urteil soll im Februar fallen
Einer der Rechtsanwälte der Söhne betonte, dass zudem allein der Vater als Vorstand der Milch EG die Entscheidungen trage. Die Söhne wären lediglich als Genossen beteiligt und stünden daher nicht in der Verantwortung. Er hatte deshalb eine Einstellung des Verfahrens für seinen Mandanten gefordert, auch, weil das Geschehen bereits lange zurückliege. Das hatte die Staatsanwaltschaft allerdings abgelehnt.
Derzeit sind 20 Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wird im Februar erwartet. Der Prozesstag am Mittwoch begann erst um 14 Uhr statt wie geplant um 9 Uhr morgens. Staatsanwaltschaft und Verteidiger hatten am Vormittag noch ein Rechtsgespräch geführt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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