Eineinhalb Jahre nach dem Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel ist das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hof heute mit. Im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens – für den laut Gericht ein elfjähriger Junge verantwortlich war – ging auch eine Strafanzeige gegen Verantwortliche des Kinderheims sowie der beteiligten Jugendämter und des Familiengerichts ein.
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Staatsanwaltschaft: Keine Pflichten verletzt
"Die pauschalen Behauptungen des Anzeigenerstatters" seien durch eine umfassende Abklärung nicht bestätigt worden, heißt es in dem Behördenschreiben. "Weder bei der Betreuung des Mädchens noch bei der Betreuung des Jungen durch die jeweils zuständigen Jugendämter wurden Fürsorge- oder Erziehungspflichten verletzt."
Bei der Unterbringung des Buben im Heim habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass von ihm eine akute Gefahr ausgeht. "Er war entsprechend den Empfehlungen in einer heilpädagogischen Gruppe des Kinderheims untergebracht". Gerade wegen der Persönlichkeitsstruktur des Kindes habe es im Heim eine aufwendige Betreuung bekommen.
Auch die Erziehung des Mädchens im Heim sei richterlich genehmigt gewesen. Das Gericht habe familienrechtskonform entschieden. Und auch die Tatsache, dass in der Tatnacht ein Badfenster offenstand, sei aus strafrechtlicher Sicht keine Verletzung von Sorgfaltspflichten der Mitarbeiter.
Mädchen erst missbraucht, dann getötet
Das Mädchen aus dem oberpfälzischen Waldsassen war in der Nacht auf den 4. April 2023 in dem Kinderheim getötet worden. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Hof war dafür ein ebenfalls in dem Kinderheim untergebrachter elf Jahre alter Junge verantwortlich. Da er nicht strafmündig ist, konnte er für die Tat nicht verurteilt werden.
Vor der Tötung wurde das Mädchen außerdem sexuell missbraucht. Unter anderem dafür wurde ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger im März dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Beteiligung an der Tötung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Mit Informationen von dpa
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