Eine Polizeibeamtin, die vergangenen Sommer einen 34-jährigen Mann in Lauf an der Pegnitz nach einem Messerangriff mit ihrer Dienstwaffe tödlich verletzt hatte, handelte in Notwehr. Das hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Montag mitgeteilt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin wurde eingestellt.
Mit Messer auf Polizisten losgegangen
Die Bundespolizistin war am 30. Juni 2024 zusammen mit zwei Kollegen in einem Streifenwagen am Bahnhof im mittelfränkischen Lauf an der Pegnitz gesessen, als ein 34-jähriger Mann auf das Fahrzeug der Bundespolizei losging. Er versuchte, die Türen zu öffnen. Als die Beamten ihr Fahrzeug in einiger Entfernung parkten und ausstiegen, lief der Mann mit einem Messer in der Hand auf die Bundespolizisten zu.
Der 34-Jährige soll dann das Messer gezielt in Richtung von Kopf und Oberkörper der Beamten bewegt haben, so die Staatsanwaltschaft. Als der Einsatz von Pfefferspray von Seiten der Polizei ohne Wirkung blieb, gab die Bundespolizistin einen Schuss ab. Der 34-Jährige wurde schwer verletzt und verstarb noch am Tatort.
Polizistin handelt in "Notwehr und Nothilfe"
Wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun ergaben, war der Schuss der Polizeibeamtin nicht strafbar. Laut Staatsanwaltschaft war ein gezielter Schuss in dieser Situation die einzige Möglichkeit, den Messerangriff abzuwehren. Es handelte sich um Notwehr. Warum der Angreifer auf die Polizisten losgegangen war, bleibt unklar.
Im Video: Großeinsatz nach Messerangriff auf Polizisten
In Lauf an der Pegnitz hat die Polizei einen Mann erschossen, der die Beamten mit einem Messer angegriffen hatte.
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