(Symbolbild) Vogelgrippe in Oberfranken: Behörden raten dazu, Haus- und Nutzgeflügel wie Hühner in wildvogelsicheren Ställen unterzubringen.
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(Symbolbild) Vogelgrippe in Oberfranken: Behörden raten dazu, Haus- und Nutzgeflügel wie Hühner in wildvogelsicheren Ställen unterzubringen.

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Vogelgrippe-Fälle in Franken: Behörden raten zur Vorsicht

Vogelgrippe-Fälle in Franken: Behörden raten zur Vorsicht

Im Landkreis Lichtenfels ist das Vogelgrippe-Virus bei einer Wildgans festgestellt worden. Auch im angrenzenden Landkreis Coburg gibt es mehrere Fälle. Behörden empfehlen, von nun an Haus- und Nutzgeflügel in wildvogelsichere Ställen unterzubringen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Erneut ist eine Infektion mit Vogelgrippe nachgewiesen worden – dieses Mal bei einer Wildgans im Landkreis Lichtenfels. Das Tier sei an einem Badesee in der Gemeinde Michelau gefunden worden, teilte das Landratsamt Lichtenfels mit. Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald habe bestätigt, dass es sich um den Subtyp H5N1 handle.

Coburg: Vogelgrippe endete tödlich für betroffene Tiere

Um zu verhindern, dass die Geflügelpest auf Hausgeflügel übergreift, empfiehlt das Veterinäramt am Landratsamt Lichtenfels allen Haltern, ihr Haus- und Nutzgeflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen.

Zuletzt war H5N1bei mehreren Wildvögeln im Landkreis Coburg festgestellt worden. In der vergangenen Woche berichtete das Coburger Landratsamt, dass die Erkrankung in einem Hausgeflügelbestand mit bis zu 50 Vögeln im Süden des Landkreises identifiziert worden sei. Die Gänse, Enten und Hühner der betroffenen Tierhaltung seien innerhalb kürzester Zeit der Erkrankung erlegen, einzelne Vögel mussten notfallmäßig getötet werden. Vor allem für Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere durch wildvogelsichere Haltung in Volieren oder Ställen zu schützen.

WHO: Geringes Risiko für Menschen

Auch das Landratsamt Bamberg rät Geflügelbetrieben zu Sicherheitsmaßnahmen, obwohl dort bisher kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen worden ist. Die Behörde empfiehlt neben der Haltung der Tiere in wildvogelsicheren Ställen und Außenvolieren, das Futter, Einstreu und Gerätschaften für die Stallreinigung innen oder geschützt zu lagern. Damit solle das Risiko einer Einschleppung in Haustierbestände minimiert werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet das Risiko von H5N1 für Menschen noch als gering. Zwar können sich Menschen anstecken, allerdings gebe es bisher keine Hinweise auf eine Übertragung zwischen Menschen.

Mit Informationen von dpa.

Zum Audio: Vogelgrippe H5N1 - Darum impft Finnland, Deutschland aber nicht

Eine mit einem Impfstoff aufgezogene Spritze (Symbolbild)
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Spritze (Symbolbild)

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