Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Die Befugnisse seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.
Die bisherige Regelung erlaubt es unter bestimmten Umständen, auch Menschen zu überwachen, die selbst nicht unter Verdacht stehen – aber Kontakt zu jemandem haben, der möglicherweise eine terroristische Straftat begehen will.
Heimliche Überwachung von Kontaktpersonen
Unter anderem bemängelt das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Heimliche Überwachungsmaßnahmen stellten einen besonders schweren Eingriff dar, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Wenn sich solche Maßnahmen lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher eine "spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufklärenden Gefahr" vorliegen.
Auch der Speicherung personenbezogener Daten setzte der Erste Senat Schranken. Es gebe hier keine hinreichende Speicherschwelle. Die Eigenschaft als Beschuldigter allein lasse keinen belastbaren Schluss auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer relevanten Beziehung zu zukünftigen Straftaten zu, sagte Harbarth. Es fehle zudem eine genügend ausdifferenzierte Regelung zur Speicherdauer.
Verfassungsbeschwerde gegen 2017 reformiertes BKA-Gesetz
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des 2017 reformierten BKA-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der gemeinnützige Verein hatte konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten gefordert.
Kritisiert wurde auch, dass Daten von Strafverteidigern in Polizeidatenbanken landen könnten – nur weil sie oft mit Verdächtigen zu tun haben. Unter den Beschwerdeführern waren Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken gelandet waren. Die GFF feierte das Urteil als "Erfolg für die Freiheitsrechte".
Gesetz muss bis Mitte 2025 geändert werden
Die aktuellen Regelungen gelten vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wurde. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörden geurteilt – und sie teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste deshalb bereits nachgebessert werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft.
Mit Informationen von dpa und AFP
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