Die jüngste ARD-Umfrage sieht die AfD in Brandenburg bei 27 Prozent der Stimmen - auf Platz eins. Ihr Anteil an Abgeordneten im Landtag wird größer sein, möglicherweise viel größer. Denn die Partei könnte mehr Direktmandate holen als das Stimmverhältnis hergibt. Diese Mandate nennt man Überhangmandate. Und die werden in Brandenburg nur ungenügend ausgeglichen. Eine Ungerechtigkeit, die im Wahlrecht verankert ist. Experten fordern deshalb schon länger eine Änderung.
Bei 110 Sitzen ist Schluss
Kern des Problems: Das Wahlgesetz schreibt vor, dass der Landtag höchstens 110 Sitze umfassen darf. Die Normalgröße ist 88 Sitze. Nach der neuesten ARD-Umfrage würde die AfD mit ihren 27 Prozent 26 Sitze holen.
Allerdings wird erwartet, dass die Partei in den Wahlkreisen abräumt und sehr viel mehr Direktmandate holt. Möglich sind bis zu 37 - das wären zehn mehr als ihr nach dem Stimmanteil zustehen würde.
Ausgleichsmandate reichen nicht
Die Rechnung: Durch zehn Überhangmandate würde der Landtag auf 98 Sitze anwachsen. Diese Mandate müssten ausgeglichen werden, damit das Verhältnis wieder passt – eigentlich. Denn: Weil der Landtag eben nur 110 Sitze groß sein darf, sprängen nach dieser Beispielrechnung für die übrigen Parteien zusammen maximal zwölf Mandate als "Ausgleich" heraus. Um das Verhältnis wieder geradezurücken, wäre eigentlich die dreifache Menge an Ausgleichsmandaten notwendig.
AfD könnte Sperrminorität erreichen
So könnte es sein, dass die AfD nach der Wahl unverhältnismäßig viele Sitze erhält – möglicherweise mehr als ein Drittel. Damit würde sie wie in Thüringen über eine Sperrminorität verfügen. Sie könnte dann unter anderem Verfassungsänderungen blockieren, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist.
Zum Audio: Schicksalswahl? Die SPD schaut gebannt auf Brandenburg
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