Bundesweit hatten am 16. Juli Beamte der Polizei Geschäftsräume der Compact-Magazin GmbH sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht. Am Ende folgte das generelle Verbot des "Compact"-Magazins. Zur Begründung hieß es aus dem Bundesinnenministerium, das Blatt richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Jetzt wehrt sich das vom Verfassungsschutz zusätzlich als rechtsextrem eingestufte Magazin vor Gericht.
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Eingang von Klage und Eilantrag
Am Mittwochabend gingen sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag beim dafür zuständigen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist aber noch offen. Erfahrungsgemäß können sich derartige Verfahren über Jahre hinziehen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. Zunächst soll aber den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte nach der Razzia und dem Verbot von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen. Eine Klage gegen war deshalb erwartet worden. Vergangene Woche hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Magazin verboten. Sie bezeichnete es als "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."
Compact-Magazin GmbH schon lange im Blick des Verfassungsschutzes
Die von Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH war bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft worden. Elsässer selbst wirkt laut Verfassungsschutzbericht 2023 als "zentraler Verbindungsakteur". Exemplarisch dafür sei neben der Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Regionalpartei Freie Sachsen, die Vernetzung mit der AfD, aber auch enge Verbindungen zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung.
Laut Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte der Firma das "Compact"-Magazin, das seit Dezember 2010 monatlich erschien und eine Auflage von 40.000 Exemplaren hatte und der Onlinevideokanal Compact TV, der bei Youtube 345.000 Abonnenten hat und insgesamt fast 2.900 Videos veröffentlichte. Mit dem Verbot wurde "jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten" untersagt.
Scholz verteidigt "Compact"-Verbot auf Sommerpressekonferenz
Ob die Klage erfolgreich sein wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Fachleute hatten Zweifel angemeldet, ob das Grundrecht auf Pressefreiheit beim Verbot ausreichend berücksichtigt worden sei. Der Medienverband der freien Presse, eine Lobbyvereinigung für Verleger, hatte die Entscheidung des Innenministeriums ebenfalls kritisiert, sich dabei aber von den rechtsextremen Inhalten des Magazins distanziert.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte bei seiner Sommerpressekonferenz am Mittwoch die Verbotsverfügung noch als angemessen bezeichnet. Er sei grundsätzlich ein Verfechter der Pressefreiheit, betonte der SPD-Politiker. Gleichzeitig gebe es aber auch Meinungen, die in Deutschland verboten seien, etwa die Verherrlichung des Nationalsozialismus, antisemitische Aktivitäten, strafbare Äußerungen. Scholz betonte, dass er davon ausgehe, dass die Behörden vor der Entscheidung alle möglichen rechtlichen Fragen geprüft hätten.
Mit Informationen von dpa, AFP und KNA.
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