Im zweiten Anlauf hat der Thüringer Landtag einen neuen Parlamentspräsidenten gewählt. Der CDU-Politiker Thadäus König erhielt am Samstag auf einer Plenarsitzung in Erfurt eine deutliche Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Für die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal reichte es nicht. Zuvor beschloss das Parlament auf Antrag von CDU und BSW mehrheitlich eine Änderung beim Verfahren für die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD fügte sich damit einem Verfassungsgerichtsurteil.
Änderung der Geschäftsordnung
Diese Änderung der Geschäftsordnung ermöglicht, dass für die Präsidentenwahl bereits vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können und dies nicht wie in der bisherigen Regelung zunächst der stärksten Fraktion und damit der AfD als Siegerin der vorangegangenen Landtagswahl vorbehalten blieb.
König erhielt bei der Abstimmung im ersten Wahlgang 54 Ja-Stimmen und erreichte damit die erforderliche einfache Mehrheit. SPD, BSW und Linke hatten zuvor Zustimmung für den CDU-Kandidaten signalisiert. Insgesamt haben die drei Fraktionen und die CDU zusammen 56 Abgeordnete, 55 waren anwesend. Es gab außerdem eine Enthaltung. Die 32 Stimmen für Muhsal entsprechen der Fraktionsstärke der AfD. Muhsal scheiterte auch bei der Wahl zu einem der vier Vizepräsidenten.
König: Sitzungen unparteiisch führen
König betonte, er wolle die Sitzungen unparteiisch führen. "Sie können sicher sein, dass ich im Einklang mit der Verfassung und der Geschäftsordnung die Würde und die Rechte des Landtags wahren, seine Arbeit fördern, Verhandlungen gerecht und unparteiisch leiten und die Ordnung im Hause wahren werde", so der 42-Jährige nach seiner Wahl.
Im Video: Thüringer Landtag mit neuem Präsidenten
Eklat am Donnerstag
Der Landtagspräsident sollte ursprünglich schon am Donnerstag gewählt werden, doch die konstituierende Sitzung endete mit einem Eklat und wurde unterbrochen. Der Alterspräsident der AfD und vorläufige Sitzungsleiter Jürgen Treutler hatte sich geweigert, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Das betraf vor allem den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung und damit das Wahlverfahren für den Präsidenten.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab Treutler mit einer Entscheidung am Freitagabend allerdings klare Regeln für den Ablauf der konstituierenden Sitzung vor und erließ gegen den AfD-Politiker auf Antrag der CDU eine einstweilige Anordnung. Das Gericht stellte klar, dass die Abgeordneten noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung ändern können. Der Alterspräsident hielt sich am Samstag dann auch an das vorgegebene Verfahren. Die Sitzung verlief ruhig und geordnet.
Erneut Diskussion über AfD-Verbotsverfahren
Als Reaktion auf die Turbulenzen im thüringischen Landtag brachte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic erneut ein AfD-Verbotsverfahren ins Gespräch. "Die Vorgänge in Thüringen haben erneut den faschistoiden Charakter der AfD offengelegt", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Politikerin räumte jedoch ein, dass es für ein Parteiverbot hohe Hürden gebe. Mihalic: "Wir dürfen keine Fehler machen, die Feinde der Verfassung durch ein unsauberes Vorgehen auch noch zu stärken."
Mit Informationen von AFP und dpa
Zum Video: Ilse Aigner zum Eklat im Landtag in Thüringen
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