Brandenburgs AfD-Landtags-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt (l) und Jürgen Elsässer, Chefredakteur Compact-Magazin bei einer Pressekonferenz zur vorläufigen Aufhebung des Verbots der Zeitschrift Compact
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Jürgen Elsässer bei AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg

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"Compact"-Magazin: Herausgeber triumphiert, Faeser gelassen

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das rechtsextreme Magazin "Compact" wieder zugelassen hat, bezeichnet sich der Herausgeber als Verteidiger der Demokratie. Innenministerin Faser will an ihrer Strategie festhalten.

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Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, das macht Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SDD) am Donnerstag in Berlin klar. Geschrieben ist das letzte Wort aber wohl auch noch nicht. Denn nach der Eilentscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts darf das rechtsextreme "Compact"-Magazin wieder gedruckt werden und senden. Vorerst.

Faeser: Haben noch "umfassende Beweismittel"

Noch sei vieles offen, kontert Faeser. Jetzt habe man in Teilen verloren, so sei das in einem Rechtsstaat, sagte die SPD-Ministerin. Es handele sich aber nur um eine Entscheidung im Eilverfahren, das Hauptverfahren stehe noch aus. Aktuell würden "weitere umfassende Beweismittel" ausgewertet, die man im Rahmen des Verbotsverfahrens beschlagnahmt habe. Diese würden im Hauptverfahren "dann eine Rolle spielen".

FDP bezeichnet Eilverfahren als Klatsche

Der Grund für die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: Es bestehen Zweifel, ob das Verbot durch das Bundesinnenministerium verhältnismäßig war. Das Gericht verweist auf mildere Mittel wie Auftrittsverbote. Als "böse Klatsche für Nancy Faeser" hatte deshalb ihr Koalitionspartner, die FDP, das Urteil bezeichnet.

Faeser will weiter für Verbot kämpfen

Faeser verteidigte ihr Vorgehen gegen das vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Magazin "Compact". Die Organisation "Compact" propagiere einen Umsturz und "agitiere aggressiv gegen die Menschenwürde und elementare Verfassungsgrundsätze". Es sei deshalb wichtig, "die Instrumente der wehrhaften Demokratie gegen ihre Feinde einzusetzen". Und ein Verbot sei ein solches Instrument. Sie wolle auch in Zukunft „nicht nachlassen“ gegen Verfassungsfeinden Maßnahmen zu ergreifen. "Ich will das ganz klar betonen, es gibt weiterhin ein hartes Vorgehen."

Herausgeber sieht sich als Verteidiger der Pressefreiheit

Derweil zeigte sich der Herausgeber und Chefredakteur des Magazins, Jürgen Elsässer, triumphierend bei einer Pressekonferenz in Berlin. Er bezeichnete sich als Verteidiger der Pressefreiheit und bewertete die Gerichtsentscheidung als Sieg gegen staatliche Übergriffe. Wörtlich sagte Elsässer: Die Gerichtsentscheidung "war ein Sieg von David über Goliath, ein Sieg der Demokratie über die Diktatur und war ein Sieg des Volkes über das Regime". Und: "Compact" obsiege über "die autoritären, um nicht zu sagen faschistischen Übergriffigkeiten der Innenministerin Nancy Faeser“.

Elsässer: Verkaufszahlen könnten steigen

Mit "Compact-TV" will Elsässer so schnell wie möglich wieder im Internet auf Sendung gehen. Auch die August-Ausgabe des Magazins, die vorerst zurückgehalten worden war, will er ausliefern. Spätestens jetzt, so Elsässer, wolle jeder sein Blatt erwerben. Zuvor hätten das Magazin "vielleicht zwei Millionen Deutsche gekannt, jetzt dürften es 60 Millionen sein".

Unklar, wann nächste Ausgabe erscheint

Wann die August-Ausgabe gedruckt werden kann, ist wegen der Beschlagnahmungen allerdings unklar. "Wir haben keine Schreibtische, keine Stühle, keine Computer, keine Unterlagen, keine Dateien. Wir haben gar nichts mehr", bestätigte Elsässer.

Endgültige Entscheidung im Hauptverfahren erwartet

Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des Magazins in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung soll im Hauptsacheverfahren fallen.

Mitte Juli hatte das Bundesinnenministerium "Compact" verboten. Faeser begründete das Verbot damals unter anderem damit, dass sich das Magazin als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene" gegen die Verfassung wende. Die Zeitschrift durfte seither nicht erscheinen. Webseiten wurden gesperrt.

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