Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat eine Klage Nicaraguas zurückgewiesen, Deutschlands Rüstungsexporte nach Israel mit einem Eilantrag zu stoppen. Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Der Gerichtshof gab aber auch einem deutschen Antrag auf Abweisung des Falles nicht statt, so dass dieser weitergeführt werden kann.
Nicaragua warnt vor Gefahr eines Völkermordes
Das autoritär regierte Nicaragua wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Internationale Gerichtshof Deutschland auffordert, die Waffenexporte an Israel einzustellen. Nicaragua hatte damit argumentiert, dass im Gazastreifen wegen des Vorgehens des israelischen Militärs die ernste Gefahr eines Völkermords bestehe.
Berlin habe gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen, weil es Israel weiterhin mit Waffen beliefere. Die Richter des IGH hätten zuvor entschieden, es sei plausibel, dass Israel während seines Angriffs auf Gaza einige in der Völkermordkonvention garantierte Rechte verletzt habe. Die israelische Regierung bestreitet dies.
Bundesregierung weist Vorwürfe zurück
Die Bundesregierung hatte die Vorwürfe Nicaraguas entschieden zurückgewiesen. Sie argumentiert zum einen mit dem Selbstverteidigungsrecht Israels. Zum anderen wird auf die umfangreiche humanitäre Hilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung verwiesen. Deutschland gehört hier zu den größten internationalen Geldgebern. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung entschieden, die Zahlungen an das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA wieder aufzunehmen.
Mit Informationen von Reuters
Im Video: Gaza-Krieg vor UN-Gericht - Völkermordkonvention als Instrument?
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