Antrag auf Bürgergeld
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Heil: Nullrunde bei Bürgergeld – Sanktionen gegen Jobverweigerer

Heil: Nullrunde bei Bürgergeld – Sanktionen gegen Jobverweigerer

Das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht. Bundesarbeitsminister Heil hat eine Nullrunde angekündigt – weil die Zahlungen in diesem Jahr um mehr als zwölf Prozent angehoben worden seien. Auch soll es mehr Sanktionen gegen Jobverweigerer geben.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Nach dem starken Anstieg in diesem Jahr soll es beim Bürgergeld 2025 eine Nullrunde geben. Das sagte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Bei hoher Inflation müssten auch die Regelsätze entsprechend angepasst werden. Jetzt sei die Teuerungsrate aber kräftig gesunken. Deshalb sei der Rechtsmechanismus so, dass es Anfang 2025 keine Erhöhung beim Bürgergeld geben werde. "Das ist auch richtig so", sagte der Minister. 

Sanktionen gegen Jobverweigerer

In Not geratenen Menschen müsse geholfen werden, betonte Heil. "Klar ist aber auch: Das ist das Existenzminimum, nicht mehr, aber auch nicht weniger." Nachgeschärft werden soll auch bei den Sanktionen gegen Jobverweigerer. Es gebe Mitwirkungspflichten, sagte Heil. Solche habe es immer gegeben, die Jobcenter sagten aber, dass diese zu bürokratisch seien. 

Es gehe nicht darum, alle unter den Generalverdacht der Faulheit zu stellen. Wenn jemand aber chronisch nicht zu Terminen komme, müsse es Einschränkungen geben. Er wolle auch ein Zeichen gegen Sozialmissbrauch stellen, sagte Heil. So müsse es für Schwarzarbeit trotz Leistungsbezug harte Sanktionen geben. Der Minister kündigte zudem einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Jobcentern und der Schwarzarbeitskontrolle des Zolls an. 

Jährliche Anpassung vorgeschrieben

Aus dem Bundesarbeitsministerium hatte es bereits im Mai geheißen, dass es zum Jahreswechsel voraussichtlich eine Nullrunde geben werde. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Bürgergeld-Höhe jedes Jahr anhand bestimmter Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei den Berechnungen fließt zu 70 Prozent die Inflation und zu 30 Prozent die Nettolohnentwicklung ein.

Bürgergeld: Zwölf Prozent mehr seit Anfang 2024

Anfang 2024 waren die Beträge, die die Beziehenden von Grundsicherung erhalten, nach oben gegangenen – für Alleinstehende etwa um 61 auf 563 Euro im Monat. Insgesamt bekamen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zwölf Prozent mehr Geld als 2023. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, kommen auf 506 Euro. Für Kinder und Jugendliche liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Derzeit beziehen in Deutschland rund 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder Bürgergeld.

"Jobverweigerer": Lange Diskussionen über Reformen

Schon seit Wochen wird über mögliche Reformen diskutiert: Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, hatte im August kritisiert, dass der Regelsatz erhöht wurde, es zugleich aber "zu viele" Jobverweigerer gebe. Hier müsse härter durchgegriffen werden. "Wer zumutbare Arbeit verweigert, der muss mit Leistungskürzungen rechnen." Die CSU-Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz hatte ebenfalls im August in einem Interview mit der "Welt" (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) gesagt, dass das "komplette System des Bürgergeldes und der Sozialleistungen auf den Kopf gestellt" werden sollte.

Auch die FDP hatte grundlegende Reformen gefordert. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) brachte unlängst eine Senkung des Bürgergelds ins Spiel. Auch der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Christian Dürr, hatte erklärt, dass er das Bürgergeld um 14 bis 20 Euro kürzen wolle. Sein Argument: Die Inflation sei wieder deutlich zurückgegangen, deshalb müssten auch die Regelsätze gesenkt werden.

Rechtlich geht das allerdings nicht. Grund ist ein Besitzstands-Schutz, den die Ampel-Koalition 2023 im Zuge der Bürgergeld-Reform ins Sozialgesetzbuch XII geschrieben hat – und die Union hat das im Vermittlungsverfahren im November 2022 nicht infrage gestellt. Für Änderungen müssten also zunächst Gesetze geändert werden.

Mit Informationen von dpa, AFP, Reuters, epd

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