Nach Ansicht des Sozialverbands VdK nutzt der Gesetzgeber die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um seine Neuordnung der Krankenhauslandschaft mitzufinanzieren. Dies sei eindeutig verfassungswidrig, so der VdK in einer Pressemitteilung. Gegen die "zu hohen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Finanzierung der Krankenhausreform" will der VdK vor Gericht ziehen. Klagen will der Verband zusammen mit seinen Mitgliedern, die gegen Bescheide ihrer Krankenversicherung Widerspruch einlegen sollen.
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Sozialversicherungsbeiträge dürfen laut Bundesverfassungsgericht ausschließlich für die gesetzlichen Aufgaben der Sozialversicherung und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushaltes eingesetzt werden. "Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen", betont VdK-Präsidentin Verena Bentele in einer Pressemitteilung.
VdK: Kosten für Krankenhausreform sollten von allen getragen werden
Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürften nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Doch von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform würden alle im Land profitieren – auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. "Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird."
50 Milliarden Euro soll die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren kosten, paritätisch finanziert von den Bundesländern und den gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird dadurch laut VdK jährlich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Das wirke sich auf die Beiträge der Versicherten aus.
VdK rechnet mit langwieriger juristischer Auseinandersetzung
Schon jetzt spürten viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen, schätzt der VdK. Der VdK dämpfte aber Erwartungen an einen schnellen Erfolg der geplanten Klagen. Dafür brauchten der VdK und Mitglieder "einen langen Atem". Mitglieder müssten zunächst gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. "Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht."
Der Sozialverband VdK hat mehr als 2,3 Millionen Mitglieder und sieht sich damit als die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands.
Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war vergangenes Jahr beschlossen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Lauterbach will damit die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindern.
Mit Informationen von afp
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