Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
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Die AfD und die Linksfraktion haben Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen des "alten" Bundestags eingelegt.

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Linke und AfD klagen gegen Bundestags-Sondersitzungen

Linke und AfD klagen gegen Bundestags-Sondersitzungen

Union und SPD wollen die Lockerung der Schuldenbremse vom alten Bundestag beschließen lassen. Denn im neuen Parlament wäre die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit mehr als ungewiss. Linke und AfD ziehen dagegen nun vor das Bundesverfassungsgericht.

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Die AfD und die Linksfraktion haben Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes eingelegt. Union und SPD wollen die bisherige Bundestags-Zusammensetzung zur Lockerung der Schuldenbremse für milliardenschwere Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur nutzen. Im neuen Bundestag haben AfD und Linke eine Sperrminorität bei Änderungen wie der Schuldenbremse, für die eine Zweidrittel-Mehrheit nötig ist.

Linke sieht Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung verletzt

Das Vorhaben von Union und SPD, noch mit den Mehrheiten im alten Bundestag die geplanten Finanzpakete im Grundgesetz zu verankern, laufe auf eine "politische Entmündigung" des neu gewählten Bundestags hinaus, sagte der Fraktionsvorsitzende Sören Pellmann (Linke) am Montag in Berlin. Insbesondere die vielen neu gewählten Abgeordneten wären von der Entscheidung "ausgeschlossen und ausgenommen".

Der Prozessbevollmächtigte der Linksfraktion habe deshalb am Montag eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, sagte Pellmann weiter. Konkret handele es sich um ein Organstreitverfahren. Er verwies darauf, dass das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl am 14. März festgestellt werden solle. Deshalb sei eine frühere Konstituierung des neu gewählten Bundestags geboten. Ob die Linke weitere juristische Schritte gehen werde, wollte Pellmann noch nicht sagen.

"Bisher liegt der Gesetzentwurf nicht einmal vor", sagte er. Inhaltlich sind die Linken für eine Aufhebung der Schuldenbremse, dabei geht es ihnen vor allem um soziale Themen. "Statt der Abschaffung der Schuldenbremse für zentrale Fragen wie Wohnungsbau oder Gesundheit wollen Union und SPD einen Blankoscheck für Aufrüstung durchdrücken", heißt es von der Linken.

AfD sieht neuen Bundestag "entmachtet"

Auch die AfD-Fraktion will eine sogenannte Organklage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zur Lockerung der Schuldenbremse zu verhindern. Das teilte die Fraktion mit. Einzelne Abgeordnete der AfD und die ehemalige AfD-Abgeordnete Joana Cotar hatten nach eigenen Angaben ebenfalls bereits Karlsruhe angerufen.

Nach Ansicht der AfD dürfe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen zusammenrufen, "nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hochumstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen", argumentierte der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner. "Solche Entscheidungen kann und darf nur der neu gewählte Bundestag treffen."

Die erste Sitzung des neuen Bundestages ist erst für den 25. März vorgesehen, bis dahin gilt der alte als arbeitsfähig und soll noch einmal zusammenkommen. Die AfD stellt juristisch infrage, ob dieser aber noch die Legitimität habe, in einer so wichtigen Frage (Verfassungsänderung) Entscheidungen zu treffen, wenn die Wähler im neuen Parlament für ganz andere Mehrheiten gesorgt haben.

Der neue könne dann "am gigantischen Verschuldungsrahmen" nichts mehr ändern oder korrigierend eingreifen, "er wäre entmachtet", hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, gesagt.

Bundestags-Sondersitzungen für 13. und 18. März geplant

Bisher planen Union und SPD, dass in einer ersten Lesung am Donnerstag und dann in zweiter und dritter Lesung am 18. März sowohl eine Grundgesetzänderung an der Schuldenbremse zugunsten von Verteidigungsausgaben als auch ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur-Investitionen verabschiedet werden sollen.

CDU-Chef Friedrich Merz begründete dies mit besonderer Eilbedürftigkeit wegen der veränderten internationalen Lage. Für das Vorhaben braucht Merz eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestags. Dabei setzt er auf die Zustimmung der Grünen, die dem Vorhaben am Montag zunächst einmal eine Absage erteilt haben.

Mit Informationen von dpa, Reuters und AFP

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