Plenarsaal des Deutschen Bundestages von oben (Archivbild)
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Nach der Bundestagswahl: Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Bundestagswahl: Wie geht es jetzt weiter?

Die Stimmen sind ausgezählt, die Sitzverteilung im nächsten Bundestag steht fest. Aber wie genau wird nach der Wahl eine neue Bundesregierung gebildet? Und was passiert, falls die Verhandlungen scheitern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Am gestrigen Sonntag wurde der neue Bundestag gewählt. Aber: Nach der Wahl ist vor der Regierungsbildung. Welche Schritte dafür jetzt nötig sind und was bis dahin passiert – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer regiert, bis es eine neue Regierung gibt?

Nach der Bundestagswahl bleibt die bisherige Regierung handlungsfähig. Laut Grundgesetz führt sie ihre Arbeit bis zur konstituierenden, also der ersten Sitzung des neuen Bundestages fort. Gibt es bis dahin noch keine neue Regierung, arbeitet die bisherige Regierung auf Ersuchen des Bundespräsidenten und des Kanzlers geschäftsführend weiter.

Zwar hat eine geschäftsführende Regierung dieselben Befugnisse wie eine "reguläre" Bundesregierung. Bisher war es jedoch üblich, dass diese Regierung beispielsweise keine neuen Gesetze mehr erlässt.

Bis wann muss eine neue Regierung gebildet werden?

Eine Frist für die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und somit auch für die Regierungsbildung gibt es nicht. Auch hier gilt: Die bisherige Regierung führt die Geschäfte, bis eine neue Regierung gebildet wurde und sie von dieser abgelöst wird. Das Entstehen einer neuen Regierung kann sich somit über mehrere Monate ziehen.

Nach der Bundestagswahl 2017 waren es lange 171 Tage, bis das neue Kabinett ins Amt kam – Rekord in der Geschichte der Bundesrepublik.

Wann kommt der neue Bundestag erstmalig zusammen?

Wann die Abgeordneten des Bundestages zusammentreten müssen, regelt das Grundgesetz. Vorgesehen ist dabei, dass der neu gewählte Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl in der sogenannten konstituierenden Sitzung zusammenfindet – in diesem Jahr also am 25. März.

Dort werden der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin sowie deren Stellvertreter und Schriftführer gewählt. Außerdem wird die Geschäftsordnung beschlossen.

Was sind Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen?

Hat keine Partei bei der Wahl die absolute Mehrheit der Wählerstimmen erreicht, muss sie sich mit einer oder mehreren anderen Parteien zusammenfinden, um regieren zu können. Dabei führen die Parteien Sondierungsgespräche. So wollen sie herausfinden, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.

Legen die Parteien bei den Sondierungsgesprächen fest, dass sie miteinander regieren wollen, führen sie im Anschluss Koalitionsverhandlungen. Bei diesen Verhandlungen werden nicht nur inhaltliche Entscheidungen getroffen, sondern es wird auch die Aufteilung der Ministerien geregelt. Ziel ist es, am Ende der Verhandlungen einen Koalitionsvertrag abzuschließen. Dort werden Leitlinien der gemeinsamen Koalitionsarbeit festgelegt und bestimmt, wer welches Bundesministerium leitet.

Wie wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt?

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird nicht direkt vom Volk gewählt. Sondern: Er oder sie wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Normalerweise findet die Kanzlerwahl ein bis drei Monate nach einer Bundestagswahl statt, es gibt aber keine konkrete Frist.

Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin braucht für eine erfolgreiche Wahl die absolute Mehrheit, auch "Kanzlermehrheit", der Abgeordnetenstimmen im ersten Wahlgang. Sollte der Kandidat an der "Kanzlermehrheit" scheitern, kann der Bundestag binnen 14 Tagen einen anderen Kandidaten wählen. Scheitert auch dieser, wird sofort danach in einem dritten Wahlgang erneut abgestimmt. Erfolgreich gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält. Bisher wurde der Kanzler oder die Kanzlerin in der Geschichte der BRD immer im ersten Wahlgang gewählt.

Wird der Kanzler oder die Kanzlerin mit einer absoluten Mehrheit gewählt, dann ernennt der Bundespräsident sie oder ihn innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl. Wird nur eine einfache Mehrheit erzielt, kann der Bundespräsident den oder die Gewählte entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen. Kommt es zur Auflösung, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

Wie werden die Bundesministerinnen und -minister ernannt?

Bundesministerinnen und -minister werden auf Vorschlag des Kanzlers oder der Kanzlerin vom Bundespräsidenten ernannt. Damit ist die Regierungsbildung beendet.

Was passiert, wenn die Koalitionsgespräche scheitern?

Der Bundestag kann sich nicht selbst auflösen. Sollten alle Koalitionsgespräche scheitern und sollte keine handlungsfähige Bundesregierung entstehen, käme der Bundespräsident ins Spiel (siehe weiter oben: "Wie wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt?"). Er könnte nach einem dritten Kanzlerwahlgang den Bundestag auflösen. Dann müsste es innerhalb der nächsten 60 Tage eine neue Bundestagswahl geben.

Zuvor würde der Bundespräsident allerdings erfahrungsgemäß intensive Gespräche mit Spitzenvertretern aller infrage kommenden Regierungsparteien führen, um die politische Stabilität der Bundesrepublik nicht zu gefährden. Auch eine Minderheitsregierung wäre denkbar – also eine Bundesregierung, die keine Mehrheit im Bundestag hat und deshalb für ihre Gesetze auf die Unterstützung der Opposition angewiesen ist.

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