Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht: Von April bis Juni gingen 152.000 sogenannte Steckersolargeräte ans Netz. Das waren 52 Prozent mehr als im bisherigen Rekord-Zeitraum, dem zweiten Quartal 2023, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) unter Verweis auf Daten der Bundesnetzagentur mitteilte. Eine Entscheidung des Bundestags am Abend dürfte für einen zusätzlichen Schub sorgen.
Bisher 563.000 Steckersolaranlagen registriert
Insgesamt sind laut BSW in Deutschland rund 563.000 Steckersolaranlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Die wirklichen Zahlen dürften allerdings noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen überhaupt nicht angemeldet werden, erklärte der Verband.
Die Branche erwartet zudem einen zusätzlichen "Booster" für die Balkonkraftwerke durch die erwartete Entscheidung des Bundestags zur Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes. Aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine Genehmigung des Vermieters, wenn sie eine Steckersolaranlage installieren möchten. Eigentümer benötigen unter Umständen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Abgelehnt werden kann das Vorhaben bisher auch ohne sachliche Gründe.
Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter
Unterdessen erleichterte der Bundestag Mieterinnen und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken. Mit einem am Abend verabschiedeten Gesetz werden die Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Durch die Gesetzesnovelle wird es außerdem vereinfacht, regelmäßig stattfindende Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz abzuhalten. Künftig können die Eigentümer mit einer Dreiviertel-Mehrheit festlegen, dass das Treffen in rein virtueller Form durchgeführt wird. Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer ist damit gestrichen.
"Recht zur Ernte von Sonnenstrom"
Bereits vor dem neuen Gesetz gab es Lob für den Schritt. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW, sagte, es werde quasi ein "Recht zur Ernte von Sonnenstrom" gesetzlich verankert. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, bei Balkonkraftwerken würden Hürden abgebaut. Das sei ein wichtiger Schritt, der große Energieeinsparungen in den Haushalten ermögliche.
Die Grünen-Energiepolitikerin Katrin Uhlig lobte, die Änderungen machten das Installieren einer Steckersolaranlage nochmals leichter. "So können noch mehr Menschen einfacher an der Energiewende teilhaben und sie aktiv mitgestalten."
Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sieht mit den Änderungen die Energiewende in den eigenen vier Wänden gestärkt. Damit würden Mieter und Eigentümer in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, ob sie solche Geräte bei sich zu Hause installieren wollten.
Balkonkraftwerke wohl in drei bis sechs Jahren rentabel
Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt unentgeltlich ins öffentliche Netz.
Ob sie sich lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag von Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.
Mit Informationen von AFP und dpa
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