Wer Geldautomaten sprengt, auf den könnten künftig schärfere Strafen zukommen. Nach gemeinsamen Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen Geldautomaten-Sprengungen künftig mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens fünf Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Ministerien hervor. Die Anzahl der Geldautomaten-Sprengungen steigt indes.
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Leben von Unbeteiligten riskiert
"Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese Taten müssen daher strenger geahndet werden", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) laut Mitteilung.
Der Gesetzentwurf umfasst demnach unter anderem Änderungen des Sprengstoffgesetzes und des Strafgesetzbuchs. So sollen künftig etwa auch der versuchte unerlaubte Erwerb oder Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik sowie unerlaubte Lagerung und Verkauf bestraft werden.
Telefonüberwachung von Banden soll ermöglicht werden
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte laut Mitteilung das oftmals bandenmäßige Vorgehen der Täter bei Sprengungen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb auch vor, bei gewerbs- oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz in bestimmten Fällen Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen.
Anstieg um mehr als ein Viertel
2022 stiegen die Falle von Geldautomatensprengungen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr den Angaben nach um 26,5 Prozent. Damit wurde laut BMI ein neuer Höchststand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005 erreicht. Der durch die Sprengungen verursachte Schaden lag demnach 2022 bundesweit insgesamt im dreistelligen Millionenbereich.
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