Tübingen darf auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Schnellrestaurants müssen in der Stadt somit weiterhin für jede Einwegverpackung 50 Cent Steuer bezahlen, für jedes Einwegbesteck 20 Cent. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's in Tübingen hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Verfassungsbeschwerde erhoben. Am obersten deutschen Gericht wurde diese nun zurückgewiesen.
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Zwar greife die Erhebung der Verpackungssteuer in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer ein. Dieser Eingriff sei jedoch verfassungsgemäß, so der Karlsruher Senat. Die Universitätsstadt Tübingen könne sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder berufen. Bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine "örtliche" Verbrauchssteuer.
50 Cent für Kaffeebecher, 20 Cent für Strohhalme
Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme.
Steuer auch in Konstanz, Freiburg zieht nach
Neben Tübingen erhebt auch Konstanz seit Jahresbeginn eine Steuer auf Einwegverpackungen. Wie der Deutsche Städtetag mitteilte, wird auch Freiburg ab Sommer die Abgabe verlangen. Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer beliefen sich in Tübingen allein im Jahr der Einführung im Jahr 2022 auf rund 950.000 Euro.
Umwelthilfe fordert Städte und Gemeinde zur Einführung auf
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte den Beschluss. Städte und Gemeinden hätten jetzt endgültige Rechtssicherheit und können eigene kommunale Steuern auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut vor Ort einzudämmen. Die DUH rief alle deutschen Städte und Gemeinden zur Einführung von Einweg-Verpackungssteuern auf.
Bundesweit hatten zahlreiche weitere Städte auf diese Entscheidung gewartet. Sie könnten nun dem Tübinger Beispiel folgen.
Mit Informationen von dpa und Reuters
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