Das Bundesverfassungsgericht hat die von der damaligen Großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungsgemäß erklärt. 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren und geklagt hatten, scheiterten damit am Mittwoch in Karlsruhe (Az. 2 BvF 1/21).
Keine Verletzung der Chancengleichheit
Die Änderungen im Wahlgesetz seien deutlich genug, erläuterte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihren einführenden Worten. Das Gericht sah auch keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien. Sollte die Bundestagswahl von 2021 in Berlin wegen Pannen am Wahl-Tag teilweise wiederholt werden, würde dies somit ebenfalls auf Grundlage dieses Wahlrechts geschehen. Über die Teilwiederholung entscheidet das Gericht am 19. Dezember.
Es ging um die Vorschriften zur Sitzzuteilung, nach denen 2021 der aktuelle Bundestag zustande kam. Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Ein Kritikpunkt war allerdings, dass Überhangmandate erst ab dem vierten Mandat durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert wurden.
Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen. Ausgleichsmandate für die anderen Parteien sollten sicherstellen, dass am Ende die Sitzverteilung dem Stimmenverhältnis entspricht. Es sei hinreichend bestimmt im angegriffenen Gesetz, wie und bis zu welchem Punkt die Sitzzahl des Bundestags zu erhöhen ist, sagte König.
Entscheidung betrifft Vorgängerreform
Es ging bei der jetzigen Entscheidung nicht um das aktuelle Wahlgesetz, sondern um die Vorgängerreform. Nach einer neuen Reform aus diesem Jahr ist das Wahlrecht von 2020 zwar weitgehend überholt, der aktuelle Bundestag wurde aber noch auf dessen Grundlage gewählt.
Mittlerweile hat die aktuelle Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Sie geht noch deutlich weiter als die Vorgängerreform und wird von der jetzigen Opposition heftig kritisiert. Mehrere Klagen dagegen sind schon vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.
Die Regelgröße des Bundestags war ursprünglich einmal auf 598 Abgeordnete festgelegt. Derzeit gibt es aber 736 Parlamentarier und Parlamentarierinnen, so viele wie nie zuvor. Im Grunde sind sich alle einig, dass Reformbedarf besteht. Nur über das Wie wird seit Jahren gestritten. Denn jeder möchte vermeiden, dass Änderungen auf seine Kosten gehen.
Mit Informationen von dpa und AFP.
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