Evangelische St. Lorenz-Kirche in Nürnberg (Archivbild)
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Buß- und Bettag: Hoffen in Krisenzeiten

Buß- und Bettag: Hoffen in Krisenzeiten

Seit 1995 ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr. Kinder haben dennoch schulfrei und Eltern oft ein Betreuungsproblem. Die evangelische Landeskirche stellt den Tag unter das Motto "Hoffentlich" - in Krisenzeiten brauche es Hoffnung.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Die Welt am Morgen am .

Die diesjährige Kampagne der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Buß- und Bettag steht unter dem Motto "Hoffentlich". Mit Plakaten, Aktionen in sozialen Netzwerken und einer eigenen Internetplattform will die evangelische Landeskirche auf den Buß- und Bettag aufmerksam machen. Auf der entsprechenden Internetseite gibt es Anregungen, es können Wünsche und Klagen aufgeschrieben, Gebete anderer geteilt und selbst Hoffnungen formuliert werden.

Buß- und Bettag: am Mittwoch nach Volkstrauertag

Der protestantische Buß- und Bettag, erstmals 1532 in Straßburg eingeführt, ist ein evangelischer Feiertag, der der geistlichen Umkehr und Neuorientierung dienen soll. Er wird jährlich am Mittwoch nach dem Volkstrauertag begangen. Als gesetzlicher Feiertag wurde er 1995 als Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen abgeschafft. Die evangelische Kirche bezeichnet die Abschaffung bis heute als Fehlentscheidung. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland gilt an dem Tag außerdem ein Tanzverbot.

Trotz der Abschaffung des Feiertags, hält die Gemeinde Burk im Landkreis Ansbach am Buß- und Bettag fest. Das bedeutet, dass kein Geschäft öffnet und auch das Rathaus geschlossen ist, wie unter anderem die örtliche Bäckerei und das Rathaus online mitteilten. Damit ist der rund 1.100 Einwohner-Ort nahezu der letzte in Bayern, an dem Geschäfte und Verwaltung am Buß- und Bettag geschlossen haben. Lange beteiligte sich in der Region auch die Gemeinde Weiltingen am Hesselberg an den Schließungen. Das wird in diesem Jahr jedoch nicht mehr gemacht, bestätigte Bürgermeister Christoph Schmidt.

Kinder haben schulfreie, Eltern müssen arbeiten

In Bayern haben Kinder schulfrei, viele Eltern müssen aber arbeiten, sodass es in manchen Familien zu einem Betreuungsproblem kommt. Am Buß- und Bettag ist deshalb schulfrei, weil das Kultusministerium evangelischen Lehrkräften den Besuch eines Gottesdienstes ermöglichen muss. Bußzeiten gab und gibt es in fast allen Religionen der Welt.

Dabei sollen - so der Glaube - Notsituationen und mögliche Strafen Gottes durch eine gemeinsame Besinnung auf Schuld abgewendet werden. In Deutschland wurden Bußtage seit dem Mittelalter beispielsweise in Zeiten von Pestseuchen anberaumt. Auch im Dreißigjährigen Krieg und angesichts der Türkenkriege im 15. und 16. Jahrhundert setzten Kirchen und weltliche Macht immer wieder regionale Bußtage fest.

Landesbischof Kopp: Welt ein Stück besser machen

Auch wenn der Buß- und Bettag kein staatlicher Feiertag mehr ist, hat er seinen festen Platz im evangelischen Kirchenjahr nicht verloren. Zum diesjährigen Buß- und Bettag erinnert der evangelische Landesbischof Christian Kopp daran, dass Einsicht und Umkehr die ersten Schritte seien, um das Leben zu verbessern. In einer rastlosen Zeit biete dieser Tag Gelegenheit, sich selbst zu fragen: "Was kann ich tun, um unsere Welt ein Stück besser zu machen?" In einer Zeit der gesellschaftlichen Veränderung, mit schnellem Wandel der Arbeitswelt, mit Digitalisierung und politischen Herausforderungen könne eine ehrliche Reflexion helfen. Auch die aktuelle Klimakrise stelle für die Kirche ein zentrales Anliegen dar. "Es ist Zeit, Verantwortung für unsere Schöpfung zu übernehmen – gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft", so Kopp.

Viele Gemeinden laden abends zur Andacht ein

Der zentrale Gottesdienst zum Buß- und Bettag mit Landesbischof Kopp findet am Mittwochvormittag um 10 Uhr in der Münchner St. Matthäus-Kirche statt. Viele Kirchengemeinden laden außerdem meist am frühen Abend zu Andachten und Gottesdiensten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen.

Mit Informationen der KNA

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