Mit dem Ziel, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, hat die Bundesregierung heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt. In der Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Kundinnen und Kunden etwa für Handy-Verträge oder Kredite sollen künftig bestimmte persönliche Daten tabu sein, die Auskunfteien wie die Schufa heranziehen.
Neue Regeln für den Datenschutz: Was sich ändert
Laut Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) dürfen ab jetzt keine gesundheitsbezogenen Daten mehr verwenden werden - "keine Adressen, keine Namen, keine Informationen über politische Orientierung oder sexuelle Orientierung". Außerdem werde durch das geplante Gesetz, das Bundestag und Bundesrat noch passieren muss, ausgeschlossen, dass die Postleitzahl darüber entscheide, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft werde oder nicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, mit dem Entwurf werde klar geregelt, dass Daten zur ethnischen Herkunft sowie Gesundheitsdaten nicht in die automatisierte Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen. Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll zudem Forschungsvorhaben erleichtern. Laut Innenministerium müssen sich Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten oder bei länderübergreifenden Vorhaben, für die eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung besteht, dann künftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden.
Neue Transparenz beim Scoring
Künftig sollen Verbraucher auch das Recht haben zu erfahren, wie ihr Score-Wert entsteht. In Zukunft müssen Unternehmen, die diese Praxis nutzen, Auskunft darüber geben, welche Daten sie verwenden und an wen sie diese weitergegeben haben. Die Ampel-Parteien hatten sich schon in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, beim Scoring für mehr Transparenz zu sorgen.
Außerdem reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dezember, das die bisherige Praxis in Frage stellt. Das höchste europäische Gericht hatte festgestellt, dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen erlaubt sei.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung waren zwei Fälle aus Deutschland. In einem Fall hatte eine Frau geklagt, der ein Kredit verwehrt worden war. Sie forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte daraufhin nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Auch bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten spielen Schufa-Auskünfte oft eine Rolle.
Daten- und Verbraucherschützer loben, fordern aber mehr Details
Daten- und Verbraucherschützer begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich. Johannes Müller, Fachreferent vom Verbraucherzentrale Bundesverband, spricht von einem wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz - "gerade im Hinblick auf ein transparentes und faires Scoring-Verfahren."
Trotzdem bleibt Müller skeptisch. Laut dem Verbraucherschützer ist noch unklar, wann und in welchem Maße diese Regeln tatsächlich angewendet werden. Er plädiert für eine genauere Festlegung.
Mit Informationen von dpa
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