Kinderfiguren (Symbolfoto)
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Betroffene von Gewalt fordern bayerisches Aufarbeitungsgesetz

Betroffene von Gewalt fordern bayerisches Aufarbeitungsgesetz

Bislang ist hierzulande nicht geregelt, ob und wie Organisationen wie Heime, Kirchen, Schulen oder Vereine Gewalt an Kindern in ihren eigenen Reihen aufarbeiten. Nach Ansicht von Juristen wird damit sogar internationales Recht gebrochen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Es könne nicht jeder Organisation selbst überlassen sein, ob und wie sie aufarbeitet, sagt Ignaz Raab. Der pensionierte Polizist leitet in München die Kommission, die Missbrauch und Gewalt an Kindern in Heimen aufarbeitet. Das Gremium aus zahlreichen Experten war eingerichtet worden, um dutzende Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch aufzuarbeiten.

Die heute erwachsenen Betroffenen waren damals vom Jugendamt in Heimen untergebracht worden. Die Stadt München hat inzwischen anerkannt, dass das Jugendamt neben den Trägern der Heime eine Mitverantwortung für die Verbrechen trägt. Der Stadtrat stellte deshalb 35 Millionen Euro in Aussicht, um das Leid der Betroffenen zumindest finanziell anzuerkennen.

Stadt München Vorreiter bei Aufarbeitung

Die Stadt München ist damit auf kommunaler Ebene Vorreiter bei der Aufarbeitung und Anerkennung von Verbrechen, die laut Strafrecht längst verjährt sind. Nicht nur Ignaz Raab bekommt immer wieder Hinweise, dass auch an vielen anderen Orten Kinder in Heimen misshandelt wurden. Doch auch nach eindringlicher Bitte von Betroffenen würden Bürgermeister und Landräte in der Regel nicht tätig werden.

Betroffene und Forschende fordern: Rahmensetzung des Staates

Raab findet das ungerecht. Er berichtet von regelrechten Blüten, die das aktuelle Flickenteppich-System treibe. Etwa innerhalb einer Familie: Zwei von Gewalt betroffene Geschwister, die zeitweise im selben Heim untergebracht, aber an unterschiedlichen Wohnsitzen gemeldet waren, hätten Anträge auf finanzielle Anerkennung ihres Leids gestellt. Die Person mit Wohnsitz "München" habe Geld bekommen, eine andere mit Wohnsitz "irgendwo in Oberbayern" dagegen nicht.

Der Leiter der Münchner Aufarbeitungskommission hat gemeinsam mit Forschenden und mit Vertretern von Betroffenengruppen eine Petition ausgearbeitet. Die Forderung: ein Aufarbeitungsgesetz für Bayern. Der Staat solle einen Rahmen schaffen - innerhalb dessen Betroffene ihr Recht auf Aufarbeitung einfordern könnten. Und in dem Institutionen - seien es Kirchen, Ordensgemeinschaften, Sportvereine und auch Schulen - zu Aufarbeitung verpflichtet werden. Außerdem brauche es verbindliche Regeln, ob Anerkennungszahlungen versteuert oder auf Sozialleistungen angerechnet würden sowie klare Vorgaben beim Datenschutz.

Betroffene scheitern an hohen Hürden

Zwar gibt es grundsätzlich staatliche Anlaufstellen, wenn Menschen Hilfe suchen, ebenso wie ein Opferschutzgesetz. Doch viele Betroffene sind von der Bürokratie völlig überfordert. Die Bringschuld, was etwa Akten, oder sonstige Beweise angeht, liege bei den Betroffenen, so Richard Kick. Er wurde vor Jahrzehnten als Ministrant von einem Geistlichen sexuell missbraucht. Als Kick unlängst einen Antrag auf Entschädigung stellte, sei er aufgefordert worden, "Zeugen" heranzuziehen. Darüber sei er fassungslos gewesen: "Das war vor 60 Jahren, wie soll das gehen, da war ja niemand dabei - beim Missbrauch!" Viele Leidensgenossen, so Kick, "geben auf".

Rechtswissenschaftlerin unterstützt Petition

Auf Bundesebene war zuletzt ein Gesetz im parlamentarischen Prozess, das ein Recht auf Aufarbeitung vorsieht. Vom Kabinett und in erster Lesung war es bereits verabschiedet worden. Selbst wenn es nach dem Ampel-Aus noch verabschiedet wird, reiche das nicht aus, sagt die Rechtswissenschaftlerin Susanne Nothhafft. Sie fordert Strukturen auch auf Landesebene. Ihr schwebt eine staatliche "Aufarbeitungskommission und ein Betroffenenbeirat" vor, außerdem brauche es einen "Fonds, in den die Träger großzügig einzahlen", sowie "ein gemeinsames Archiv", sodass Betroffene und Wissenschaftler leichter Zugang zu Akten bekommen.

Missbrauch als "strukturelle Menschenrechtsverletzung"

Die Pflicht des Staates dazu und das Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung leitet sich der Juristin zufolge unter anderem aus der UN-Menschenrechtskonvention ab. Auch wenn Einzelpersonen im Rahmen von Kirchen, Vereinen, Schulen oder Heimen zu Tätern wurden, seien dies Räume des Unrechts gewesen, erklärt Nothhafft. Jugendämter hätten "nicht reinschauen wollen", Gerichte oft "täterfreundlich" entschieden. Das habe die Qualität von "strukturellen Menschenrechtsverletzungen" - daraus ergebe sich die Pflicht zur Aufarbeitung: "Weil ein Staat seiner Obhut und Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist".

Betroffenenvertreter berichten, sie hätten bei politisch Verantwortlichen in Bayern kaum Gehör gefunden. Die Konsequenz: Eine Petition, die sie in den nächsten Wochen dem Landtag übergeben wollen.

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