Symbolfoto: Hanfpflanze (ACHTUNG: Kunstpflanze)
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Cannabis-Clubs: Zwölf Anträge in Bayern, noch keine Entscheidung

Seit zwei Wochen erlaubt ein Bundesgesetz Cannabis-Anbauvereine. In Bayern sind bisher zwölf Anträge eingegangen – alle sind laut Landesamt für Gesundheit noch "in der Prüfung". Wann Clubs auf eine Genehmigung hoffen können, lässt die Behörde offen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Härter, strenger, schärfer: Bayerns Staatsregierung will es Cannabis-Konsumenten angesichts der bundesweiten Teil-Legalisierung besonders schwer machen. Der Freistaat setzt auf hohe Bußgelder, strenge Polizeikontrollen, eine restriktive Auslegung der Bundesregeln.

Im Englischen Garten in München und im Hofgarten Bayreuth wurde der Konsum bereits per Verordnung verboten. Diese Woche soll der Landtag das "Bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums" beschließen. Damit soll das Cannabis-Rauchen in der Außengastronomie, auf Volksfesten, auf dem Gelände des Landtags sowie in Raucherräumen und -bereichen verboten werden.

Anbauvereinigungen sollen es schwer haben

Auch Cannabis-Anbauvereinigungen, die laut Bundesgesetz seit 1. Juli möglich sind, will es die Staatsregierung schwer machen. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde eine zentrale Cannabis-Kontrolleinheit eingerichtet. Sie ist für die Erlaubnisverfahren und die Kontrollen der Clubs zuständig.

Wie das LGL auf BR24-Anfrage mitteilt, sind dort in den ersten beiden Juli-Wochen zwölf Anträge eingegangen. "Sie befinden sich derzeit in der Prüfung", sagt ein Sprecher. "Das heißt: Es wurde bislang noch kein Antrag abgelehnt." Es bedeutet aber auch: Es wurde noch keiner genehmigt. In Niedersachsen beispielsweise überreichte die dortige Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) schon vor einer Woche persönlich den ersten Erlaubnisbescheid an einen Cannabis-Club.

"Aussage zur Dauer der Verfahren nicht möglich"

Wann in Bayern eine erste Genehmigung erfolgen könnte, ist unklar. "Die Bearbeitungsdauer wird unter anderem von der Qualität (zum Beispiel Vollständigkeit) und der Anzahl der eingehenden Anträge abhängen", erläutert der LGL-Sprecher. "Eine pauschale Aussage zur Dauer der Genehmigungsverfahren ist daher nicht möglich."

Gesundheitsministerin Gerlach will sorgfältige Prüfung

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte schon vor dem offiziellen Start der zentralen Kontrolleinheit eine "sorgfältige" Prüfung der Anträge angekündigt. "Dazu gehören auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen." Ziel sei, die Bürgerinnen und Bürger und vor allem junge Menschen "vor den schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis zu schützen".

Auch Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach Anfang Juli nach einer Kabinettsitzung von einem "strengen" Erlaubnisverfahren: "Wir können da gerne versprechen, dass jeder Antrag auf Genehmigung einer solchen Anbauvereinigung exakt und ganz genau geprüft wird."

Kontrolleure sind "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft"

Für die zentrale Kontrolleinheit sieht der bayerische Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 20 zusätzliche Planstellen vor – zehn pro Haushaltsjahr. Damit soll laut Herrmann sichergestellt werden, dass in Zukunft genehmigte Anbauvereinigungen auch "engmaschig überwacht" werden. Mehrere Millionen Euro lässt sich der Freistaat diese zentrale Kontrolleinheit kosten.

"Die Bediensteten dieser zentralen Kontrolleinheit sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Das heißt, sie haben Befugnisse wie Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug und ähnliches", erklärte der Staatskanzleichef vor zwei Wochen. Geregelt hat der Freistaat das schon Ende Juni durch eine Verordnung des Justizministeriums.

Zugleich legte das Justizministerium per Verordnung eine Beschränkung für Cannabis-Clubs fest: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt darf demnach nur eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner genehmigt werden. Diese Möglichkeit räumt das Bundesgesetz ein.

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