Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger aus Bayreuth vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth.
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Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger aus Bayreuth vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth.

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Ex-Freundin tot: 19-Jähriger gesteht Tat vor Gericht in Bayreuth

Ex-Freundin tot: 19-Jähriger gesteht Tat vor Gericht in Bayreuth

Weil er seine Ex-Freundin erstochen haben soll, steht ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Bayreuth. Ihm wird vorgeworfen, die 18-Jährige ermordet zu haben. Kurz nach Prozessbeginn hat der Mann die Tat gestanden – widersprach aber der Anklage.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Das Interesse der Öffentlichkeit zu Prozessauftakt war groß an diesem Freitagvormittag vor dem Landgericht Bayreuth. Der Angeklagte wurde mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bayreuth soll der 19-Jährige im Mai dieses Jahres zum Elternhaus seiner Ex-Freundin gefahren sein – mit dem Plan, sie zu töten. Auch die Eltern der getöteten 18-Jährigen waren im Gerichtssaal. Sie treten als Nebenkläger auf. Als ihre Tochter gewaltsam zu Tode kam, waren sie im Urlaub.

Staatsanwaltschaft: Angeklagter verkraftete Beziehungsende nicht

Wenige Stunden nach Prozessbeginn gestand der Angeklagte die Tat vor Gericht. Er gab zu, seine Ex-Freundin getötet zu haben. Er widersprach aber der Anklage: Er sei nicht in der Absicht zu ihr gefahren, sie zu töten.

Der Angeklagte und das Todesopfer kannten sich aus der Schule, beide besuchten ein Bayreuther Gymnasium, gingen in eine Klasse und absolvierten zusammen das Abitur. Seit 2020 waren sie ein Paar. Die Beziehung sei ohne größere Streitigkeiten gewesen, hieß es in der Anklageschrift. Allerdings sei es immer wieder zu Handgreiflichkeiten wie Ohrfeigen gekommen, die von der jungen Frau ausgegangen sein sollen, hieß es im Geständnis des Angeklagten.

Im Oktober 2023 hatte die 18-Jährige die Beziehung beendet. Das habe der Angeklagte nicht verkraftet, so der Staatsanwalt. Von seinem Verteidiger wurde der inzwischen exmatrikulierte Student vor Gericht als labil und suizidgefährdet beschrieben. Der Angeklagte hatte laut den Ermittlungen offenbar Sorge, dass nach der Trennung der gemeinsame Freundeskreis sich der Ex-Freundin anschließen würde. Auch soll er sehr eifersüchtig gewesen sein. Daraufhin soll er den Plan verfasst haben, die 18-Jährige zu erstechen. Der Angeklagte war bei der Tat weder alkoholisiert noch stand er unter Drogen.

Öffentlichkeit ausschließen? "Opfer hat auch niemand geschützt"

Nach Verlesung der Anklageschrift vor der 1. Großen Jugendkammer stellte die Verteidigung des Angeklagten den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen – aus Rücksicht auf schutzwürdige Belange des Angeklagten. Außerdem sei er psychisch labil und suizidgefährdet. Eine öffentliche Vernehmung können eine Gefahr für seinen Gesundheitszustand sein. Weder Staatsanwalt noch Nebenklage wollten sich dem Antrag anschließen. "Das Opfer hat auch niemand geschützt", so die Verteidigerin der Eltern.

Nach einer kurzen Beratung des Gerichts hat die Richterin den Antrag des Verteidigers abgewiesen. Ihrer Ansicht nach sei der junge Mann gesund, zumal er selbst angeben habe, erst seit seiner Festnahme in ärztlicher Behandlung zu sein. Der Prozess wird somit öffentlich weitergeführt.

Für den Prozess sind bislang bis zum 8. November neun Verhandlungstage angesetzt.

Jugendstrafe: 15 Jahre Höchstmaß bei Mord

Die Tötung eines Menschen kann im deutschen Strafrecht den Tatbestand eines Mordes oder des Totschlags erfüllen, die Umstände der Tat werden außerdem bei jedem Delikt im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.

Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.

Tat in Bindlach: Gericht spricht nicht von Femizid

Von einem Femizid wolle das Landgericht Bayreuth im Übrigen nicht sprechen, da es sich dabei um keinen Rechtsbegriff des deutschen Rechts handle, so die Begründung der Gerichtssprecherin auf BR24-Nachfrage. Bis heute ist "Femizid" in Deutschland kein eigener Straftatbestand.

Der Begriff Femizid umfasst die "vorsätzliche Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist", wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer international gängigen Definition festhält. Waren Täter und Opfer zuvor in einer Beziehung oder sind es zum Tatzeitpunkt, dann spricht die WHO von "intimate femicide", auf Deutsch in etwa: Femizid unter Vertrauten.

Hilfe bei Gewalt

Sollten Sie selbst von Gewalt betroffen sein: Die Hilfetelefone "Gewalt gegen Frauen" und "Gewalt an Männern" beraten kostenfrei und anonym. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" erreichen Sie unter 08000/116016, das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800/123 9900.

Auch der "Weisse Ring" hilft Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind. Sie erreichen den "Weissen Ring" telefonisch unter 116 006.

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