Das Präsidium des Landtags will verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten kein Geld mehr aus Steuermitteln bezahlen. Die Frage ist, ob der Landtag dazu verpflichtet ist. Das sollte ein Gutachten klären, das an diesem Montag vorgestellt wird. Die Antworten daraus sollen nach dem Willen von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) in das Abgeordnetengesetz fließen, als sogenannte Extremismusklausel.
"Aufwandserstattung" für Verfassungsfeinde
Wer für die Fraktionen des Landtags oder einzelne Abgeordnete arbeitet, bekommt sein Geld vom Staat, also vom Steuerzahler. Über die sogenannte Aufwandserstattung erhalten alle Mitglieder des Landtags und ihre Mitarbeiter ihr Geld. Ihre Arbeitsverträge schließen die Mitarbeiter mit den jeweiligen Abgeordneten ab, das Landtagsamt ist nur administrativ für das Gehalt zuständig. Das Landtagspräsidium wollte nun wissen, auf welcher rechtlichen Grundlagen man verfassungsfeindlichen Mitarbeitern die Auszahlung von Geldern verweigern kann.
BR-Recherchen: Rechtsextreme Mitarbeiter der AfD-Fraktionen
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigten nicht zuletzt Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Reporter hatten enthüllt, dass sowohl im Bundestag in Berlin als auch im Bayerischen Landtag Menschen mit rechtsextremem Hintergrund für die jeweiligen AfD-Fraktionen arbeiten. So gab es in der Bundestagsfraktion mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Spektrum.
Und auch im Bayerischen Landtag arbeiten Mitarbeiter aus rechtsextremen Kreisen für die AfD-Fraktion und Abgeordnete. Sie sind unter anderem Aktivisten der Identitären Bewegung und radikale Burschenschafter. All diese Organisationen gelten laut Verfassungsschutz als rechtsextremistisch.
Bezahlung wurde eingestellt - und wieder aufgenommen
Auch die Landtagsverwaltung hatte vier AfD-Mitarbeiter als Anhänger extremistischer Organisationen identifiziert. Nach einer Routineüberprüfung wandte sich der Landtag an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, um aufgrund dessen Bewertung weitere Entscheidungen zu treffen. Das Landtagspräsidium entschied schließlich, diesen Mitarbeitern keine Gehälter mehr auszubezahlen, obwohl Juristen Bedenken geäußert hatten. Später gab es wieder Zahlungen - auch rückwirkend. Es wurde klar: Ohne klare juristische Grundlage kann der Landtag nicht handeln. Landtagspräsidentin Aigner sprach von "Sorgfalt vor Eile".
Gutachten der Uni Passau soll für Rechtssicherheit sorgen
Professor Tristan Barczak vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau hat das Gutachten erstellt, das nun im Landtag vorgestellt wird. Er sollte insbesondere die Frage beantworten, "inwiefern verfassungsfeindlichen Mitarbeitern die Zahlung der Aufwandserstattung verweigert werden kann".
Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, könnte es in Bayern nun bald ein entsprechendes Gesetz geben, das die Bezahlung von rechtsextremen Mitarbeitern im Landtag verhindert - oder diese auch weiterhin Steuergelder beziehen.
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