03.05.2024, Würzburg - Auftakt am Würzburger Landgericht im Mordprozess um einen erschossenen 14-jährigen Jugendlichen aus Lohr – Angeklagt ist ein gleichaltriger Mitschüler. Er soll aus Mordlust gehandelt haben.
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Doch keine Revision: Das Urteil im Mordprozess um einen erschossenen Schüler in Lohr am Main wird rechtskräftig. (Archivbild)

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Mordfall Lohr: Verurteilter Teenager akzeptiert Urteil

Mordfall Lohr: Verurteilter Teenager akzeptiert Urteil

Doch keine Revision: Das Urteil im Mordprozess um einen erschossenen Schüler in Lohr am Main wird rechtskräftig. Die Verteidigung des verurteilten Teenagers hatte Revision eingelegt. Doch der Junge akzeptiert das Urteil und seine Haftstrafe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Acht Jahre und sechs Monate – so lautete das Urteil des Würzburger Landgerichts gegen den 15-Jährigen, der im September letzten Jahre einen Mitschüler erschossen hat. Jetzt hat der Jugendliche das Urteil akzeptiert. Es wird damit rechtskräftig. Die Mainpost hatte zuerst darüber berichtet (externer Link, möglicherweise bezahlpflichtiger Inhalt). Der 15-Jährige und seine Familie "sehnen einen Abschluss des Verfahrens herbei", erklärte Roj Khalaf, einer der beiden Anwälte des Jugendlichen, im Gespräch mit BR24.

Verurteilter Teenager übernimmt Verantwortung für die Tat

Der Jugendliche, der seinen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss von hinten getötet hatte, übernimmt die Verantwortung für seine Tat, ergänzt Verteidiger Hanjo Schrepfer, der zusammen mit Roj Khalaf den Jugendlichen vertritt. Nun sei es Zeit, im Rahmen der Strafvollstreckung die Tat aufzuarbeiten und eine Resozialisierung anzustreben. Dazu werde der verurteilte Jugendliche in der Jugendhaft verschiedene Maßnahmen und Therapien wahrnehmen.

Verteidigung: Anderer Schuldspruch wäre möglich gewesen

Die Verteidigung hatte zunächst Revision gegen das Urteil eingelegt, weil aus ihrer Sicht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht gegeben war. Und sie ist auch weiterhin der Ansicht, dass ein anderer Schuldspruch hätte fallen können. Weil der Jugendliche nun aber das Urteil akzeptiert, wird die Revision zurückgezogen und die Strafvollstreckung beginnt. Die Nebenklage war rechtlich nicht befugt, in Revision zu gehen.

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