Am Landgericht München I hat der Prozess gegen einen ehemaligen Fußballtrainer begonnen, der Jugendliche und junge Männer aus einem Fußballverein einer Gemeinde nahe Münchens sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt haben soll.
Bildrechte: BR/Alisa Schröter

Am Landgericht München I hat der Prozess gegen einen ehemaligen Fußballtrainer begonnen, der Jugendliche sexuell missbraucht haben soll.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Münchner Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Ein Fußballtrainer aus München soll sich jahrelang an Jugendlichen vergangen haben. Heute hat am Landgericht München der Prozess wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Vergewaltigung begonnen. Hunderte Fälle sind angeklagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Als Fußballtrainer in einem Verein einer Gemeinde nahe München hat der 47-Jährige viel mit Jugendlichen zu tun. Er trainiert die Jugendmannschaften, begleitet die Spieler zu Turnieren, organisiert Trainingslager. Diese Nähe zu den Jungen soll der Trainer ausgenutzt haben, so der Vorwurf der Münchner Staatsanwaltschaft: Unter dem Vorwand, die jungen Fußballspieler physiotherapeutisch behandeln zu wollen, soll der Mann über Jahre hinweg sexuelle Handlungen an seinen Schützlingen vorgenommen haben. Am Landgericht München I hat an diesem Donnerstag der Prozess begonnen. Am Ende des ersten Verhandlungstags steht eine Entscheidung offen: Wird der Angeklagte beim nächsten Verhandlungstermin ein umfängliches Geständnis ablegen?

Anklage: Ein Opfer soll noch ein Kind gewesen sein

Immer wieder setzt der Angeklagte eine Lesebrille auf und prüft die Anklageschrift, während die Staatsanwältin das Dokument verliest. Auf insgesamt 23 Seiten wirft die Staatsanwaltschaft München I dem 47-jährigen Fußballtrainer vor, 30 Jungen aus dem Fußballverein sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt zu haben; laut der Anklageschrift geht es um mehr als 800 Missbrauchsfälle. Die meisten der Opfer sollen zum Tatzeitpunkt minderjährig, ein Junge sogar 13, also ein Kind gewesen seien.

Staatsanwaltschaft: Missbrauch nach immer gleichem Muster

Laut der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte vorgegeben haben, eine physiotherapeutische Ausbildung zu haben und unter diesem Vorwand Behandlungstermine mit seinen Schützlingen ausgemacht haben. Bei diesen Treffen soll sich der Angeklagte – selbst Vater von zwei Kindern - dann an den Jungen vergangen haben.

Der Angeklagte soll den Fußballspielern erzählt haben, dass die sexuellen Handlungen – getarnt als physiotherapeutische Maßnahmen – erforderlich seien, um die fußballerische Leistung der Jungen zu steigern. Auf diese Weise soll der Trainer viele der jungen Fußballspieler in regelmäßigen Abständen teils über Jahre hinweg missbraucht haben.

Auf dem Feld und abseits: intensiver Kontakt mit den Jugendlichen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 47-Jährige auch abseits vom Fußballplatz mit den Spielern in Kontakt gewesen sein. Er soll zum Beispiel mit ihnen über Whatsapp gechattet, die Spieler zu sich nachhause eingeladen und privat Fußballtennis mit ihnen gespielt haben.

Frage nach einem Geständnis bleibt offen

Am ersten Verhandlungstag bat die Verteidigung bereits nach der Verlesung der Anklageschrift um ein nicht-öffentliches Rechtsgespräch. Im privaten besprachen das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, ob und wie sich ein umfassendes Geständnis des Angeklagten auf das Strafmaß auswirken würde. Wie der Richter erklärte, könnte sich ein Geständnis mildernd auf die verhängte Strafe auswirken, weil man so den jungen Opfern ersparen würde, sich in einem öffentlichen Prozess zu den Taten äußern zu müssen. Die Staatsanwaltschaft habe bei dem Gespräch eine Strafvorstellung von 11 Jahren geäußert, das Gericht würde voraussichtlich keine höhere Freiheitsstrafe als 7 bis 8 Jahre verhängen, sagte der Richter in der öffentlichen Verhandlung. Die Vorstellungen des Gerichts zum Strafmaß ließen allerdings eine mögliche Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in psychiatrischen Einrichtung im Anschluss an die Haftstrafe offen. Wie ein Sprecher des Gerichts dem BR bestätigte, liege das maximale Strafmaß für sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung ohne einem Geständnis bei 15 Jahren.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!