Aufgrund seiner psychischen Erkrankung ist der Verurteilte nicht schuldfähig.
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Nach Messerattacke auf Arzt: 41-Jähriger muss in Psychiatrie

Nach Messerattacke auf Arzt: 41-Jähriger muss in Psychiatrie

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Arzt in Wasserburg am Inn wurde nun am Landgericht Traunstein ein 41-jähriger Mann verurteilt. Aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung ist der Verurteilte nicht schuldfähig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Arzt in Wasserburg am Inn (Landkreis Rosenheim) hat die Strafkammer am Landgericht Traunstein einen 41-jährigen Mann verurteilt. Laut Gericht ist der Verurteilte aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig und wird zum Schutz der Bevölkerung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht.

Täter griff Arzt mit Küchenmesser an

Dass es sich bei dem zur Tatzeit 40 Jahre alten, psychisch kranken Mann um den Täter handle, sei zweifelsfrei erwiesen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und sprach von einem "Heimtücke-Mord". Der Verteidiger des Mannes teilte diese Einschätzung und schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft "vollumfassend" an. 

Der jetzt verurteilte Täter hatte einem 64-jährigen Oberarzt der Forensik im April vergangenen Jahres auf dem frei zugänglichen Gelände des Inn-Salzach-Klinikums (ISK) in Wasserburg am Inn aufgelauert. Als dieser nach Dienstschluss zu seinem geparkten Auto kam, griff ihn der Täter von hinten an und stach mit einem Küchenmesser auf ihn ein. Der Verletzte schleppte sich noch ungefähr 60 Meter in Richtung seines Büros zurück und brach dann zusammen. Er verstarb noch vor Ort. Der Täter wählte danach selbst den Notruf und ließ sich in der Nähe des Tatorts freiwillig festnehmen.

Täter leidet an paranoider Schizophrenie

Wie aus den Ermittlungen nach der Tat hervorging, hatte der Täter sein Opfer tagelang vor der Tat ausgespäht. Zum Tatmotiv erläuterte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass der Verurteilte nach eigenen Angaben Patienten im ISK schützen wollte.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen davon aus, dass er wegen einer schweren paranoiden Schizophrenie infolge jahrelangen Drogenmissbrauchs schuldunfähig ist. In seinem Wahn habe er die Patienten unter anderem vor dem – in seiner Vorstellung – vergifteten Patienten-Essen schützen wollen.

Getöteter Psychiater war für Maßregelvollzug zuständig

Der getötete Psychiater hatte mit Straftätern in der Klinik für Forensische Psychiatrie am ISK gearbeitet. Die Einrichtung ist primär für den Maßregelvollzug zuständig. Im Maßregelvollzug sind psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die einerseits zum Schutz der Bevölkerung und zur Therapie behandelt werden. Der Täter kannte den Forensikarzt aus seinem früheren Aufenthalt im Maßregelvollzug im ISK – er war dort von 2010 bis 2013.

Der Verurteilte war zur Tatzeit nicht im ISK untergebracht, sondern von seinem Wohnort bei Hamburg angereist. Seit seiner Festnahme befindet sich der 41-Jährige in einer forensischen Fachklinik im niederbayerischen Straubing.

Mit Informationen der dpa

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