Sieben Tote: Mordanklage gegen mutmaßlichen Schleuser
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Geständnis nach Schleuser-Unfall mit sieben Toten

Geständnis nach Schleuser-Unfall mit sieben Toten

Am Landgericht Traunstein hat heute der Prozess um eine Schleuserfahrt begonnen, bei der sieben Menschen gestorben sind. Auf der Flucht vor der Polizei hatte der Fahrer einen schweren Unfall verursacht. Zum Auftakt gestand der Angeklagte die Fahrt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Am Landgericht Traunstein muss sich ab heute (8.10) ein gebürtiger Syrer verantworten. Dem 25-jährigen, der in Wien wohnte, wird mehrfaches gefährliches, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern und Mord vorgeworfen. Zum Auftakt des Prozesses um eine Schleuserfahrt mit sieben getöteten Migranten hat der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden komme, geschweige denn getötet werde, lässt der 25-Jährige über seinen Anwalt vor dem Landgericht Traunstein erklären. 

Schleuserfahrt: Sieben Tote, darunter ein Kind

Der im syrischen Damaskus geborene Mann, der zuletzt in Österreich lebte, soll im Oktober vergangenen Jahres mit 22 Migranten aus der Türkei und aus Syrien in einem Kleinbus auf dem Weg von Österreich nach Bayern gewesen sein. Die zahlreichen von ihm geschleusten Menschen waren auf den Fahrten nach Deutschland in einem Fahrzeug zusammengepfercht und konnten sich nicht anschnallen. Dabei kam es zu einem folgenschweren Unfall. 

Der 25-jährige soll laut Anklage in einem Kleinbus mit viel zu hoher Geschwindigkeit vor Zivilfahndern auf der A 94 Richtung München geflüchtet sein. Bundespolizisten wollten das Fahrzeug kontrollieren und folgten ihm mit eingeschaltetem Blaulicht in einem Abstand von über 100 Metern. Auf der Flucht vor der Polizei krachte der Wagen mit Tempo 150 in die Leitplanken. Der Wagen überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen - sieben der Migranten starben, darunter ein sechsjähriges Kind.

Mit Tempo 180 auf der Flucht

Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass die ungesicherten Insassen im Falle eines Unfalls lebensgefährliche Verletzungen erleiden könnten, sagte Staatsanwalt Markus Andrä. Der Ankläger schilderte eine halsbrecherische Verfolgungsfahrt.

Nach dem Grenzübertritt bei Burghausen war demnach in jener Oktobernacht vor einem Jahr eine zivile Streife aufmerksam geworden und hatte den Fahrer zum Anhalten aufgefordert. Dieser habe, so die Staatsanwaltschaft, stattdessen beschleunigt und sei mit 180 Stundenkilometern über die Autobahn Richtung München gerast. An der Ausfahrt Waldkraiburg verlor er die Kontrolle über den Wagen. Der Mercedes überschlug sich mehrfach und landete auf dem Dach.

Anklage: siebenfacher Mord und 15-facher versuchter Mord

Bei dem Unfall kamen sieben Flüchtlinge ums Leben, darunter ein sechsjähriges Kind. Die anderen Insassen wurden teilweise schwerst verletzt. Der angegurtete Angeklagte kam mit vergleichsweise leichten Verletzungen davon. Die Anklage wirft dem 25-jährigen Mann neben dem Einschleusen von Ausländern und anderen Tatbeständen siebenfachen Mord und 15-fachten versuchten Mord vor. Die Anklage erstreckt sich auch auf drei weitere Fahrten, bei denen der 25-Jährige insgesamt 46 Menschen unter für sie lebensgefährlichen Bedingungen nach Bayern gebracht haben soll. Der Angeklagte habe bei seinen Fahrten billigend in Kauf genommen, dass die ungesicherten Insassen im Falle eines Unfalls lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen erleiden könnten, sagte Staatsanwalt Markus Andrä. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage bis zum 5. November angesetzt.

Angeklagter war zuvor Paketfahrer

Laut Anklage hat der Mann für drei vorangegangene Schleusungen rund 14.000 Euro kassiert. Wie viel Geld der Mann für die letzte Fahrt bekommen solle, war unklar. Er hatte zuvor als Paketfahrer 1.900 Euro im Monat verdient. Den Job hatte er aber gekündigt, um - so sagte er selbst - einen Beruf zu lernen. Schreiner habe er werden wollen, es haperte aber mit den Sprachkenntnissen. 

Die drei mutmaßlichen Scoutfahrer sind gesondert wegen Einschleusens mit Todesfolge angeklagt. Gegen sie soll ab 23. Oktober in Traunstein verhandelt werden.

Mit Informationen von dpa

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