(Symbolbild) Waffe trotz Verbot: Der Schütze nutzte beim Kauf seiner Tatwaffe eine Lücke im österreichischen Waffenrecht
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(Symbolbild) Waffe trotz Verbot: Der Schütze nutzte beim Kauf seiner Tatwaffe eine Lücke im österreichischen Waffenrecht.

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Waffe trotz Verbot: So kam der Schütze an das Gewehr

Waffe trotz Verbot: So kam der Schütze an das Gewehr

Für den 18-jährigen Schützen, der am Donnerstag in München um sich schoss, galt seit vergangenem Jahr in Österreich ein Waffenverbot. Experten erklären, wie der Schütze dennoch unbemerkt ein Gewehr kaufen konnte.

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München, Donnerstagvormittag. Ein Schuss knallt, gleich mehrere folgen und hallen zwischen den Gebäuden wider, wie es in Videos auf den sozialen Medien zu hören ist. Ein 18-jähriger Österreicher schoss vor dem Generalkonsulat um sich – und starb schließlich durch Schüsse von Polizeibeamten am Tatort. Die Polizei München spezifizierte die Waffe am Freitag als einen "älteren Schweizer Karabiner (...) mit einem 6-Schuss-Magazin und angebautem Bajonett". Nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) war das Gewehr aus dem 19. Jahrhundert. Christian Huber, Einsatzleiter der Münchner Polizei, betonte, dass es sich dennoch um eine "Waffe mit massiver Durchschlagskraft" handelte.

Der Schütze war in Österreich polizeibekannt. Im vergangenen Jahr war ein Waffenverbot gegen ihn verhängt worden. Dieses wäre noch bis mindestens Anfang 2028 in Kraft geblieben, hieß es von der Salzburger Polizei. Wie kam der Täter also unbemerkt an die Waffe?

Für 350 Euro: Täter kaufte die Waffe bei einem Sammler

Der Schütze kaufe seine Waffe nur einen Tag vor seinem mutmaßlichen Attentat. Der Verkäufer war ein Waffensammler, wie Österreichs Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, berichtete.

Ruf zufolge hatte er den Kontakt mit dem Sammler über eine Online-Plattform hergestellt. Der Karabiner wechselte laut Ruf für 350 Euro den Besitzer, dazu kamen noch ein Bajonett um 50 Euro und etwa 50 Schuss Munition. 

Terrorismus-Experte: Deswegen wurde der Kauf nicht bemerkt

Karabiner gelten in Österreich als Waffen der Kategorie C. Sie sind laut österreichischem Waffenrecht frei verkäuflich und müssen erst bis zu sechs Wochen nach dem Kauf bei den Behörden registriert werden. Diese Regelung habe dazu geführt, dass der Kauf der Waffe den Behörden noch nicht bekannt war, sagte ARD-Terrorismus-Experte Holger Schmidt im Gespräch mit Bayern3. "Da wäre sofort die rote Lampe angegangen".

Durch das bestehende Waffenverbot habe der Täter jedoch möglicherweise unter Zeitdruck gestanden, so die Einschätzung von Schmidt. Dass Waffen in Österreich so spät registriert werden können, erstaunt den Experten: "Ich verstehe nicht so ganz, warum das österreichische Waffenrecht an der Stelle so relativ liberal ist. Es wäre sicher sehr viel besser gewesen, wenn sich gleich herausgestellt hätte – auch für den Verkäufer – dass dieser Mann keinesfalls eine Waffe kaufen darf". In Deutschland gebe es laut Schmidt eine solche Regelung im Waffenrecht nicht.

Ermittlungen der Polizei laufen weiter

Die österreichischen Behörden hätten auch sonst ihre Pflicht nicht vernachlässigt, macht Schmidt deutlich. Eine Einreise von Österreich nach Deutschland sei zunächst "völlig unproblematisch", so der Experte: "Und kaum jemand davon wird kontrolliert. Also ich fürchte, das hätte wirklich am gestrigen Ablauf gar nichts geändert".

Die Ermittlungen zur Tat laufen. Die Polizei München bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zur Aufklärung der Tat.

Mit Informationen von dpa

Im Audio: ARD-Terrorismus-Experte Holger Schmidt im Interview

Ein 18-jähriger Österreicher schoss am Donnerstagvormittag vor dem israelischen Generalkonsulat in München um sich.
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Ein 18-jähriger Österreicher schoss am Donnerstagvormittag vor dem israelischen Generalkonsulat in München um sich.

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