Der Schutz einer Heilquelle in Bad Abbach im niederbayerischen Kreis Kelheim ist nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München wichtiger als etwa der Neubau von Häusern. Deshalb wies der VGH die Klage von Anliegern des Heilquellenschutzgebiets ab.
Heilwasser gut bei Arthritis
Ein Justizsprecher hat BR24 mitgeteilt, dass das zentrale Argument der Kläger verworfen worden sei. Die Anlieger meinten, die Schwefelquelle sei zu Unrecht als staatliche Heilquelle anerkannt worden. Dagegen sagten Gutachten, dass das Heilwasser tatsächlich vor allem bei Arthritis wirksam sei. Deshalb sei auch die Ausweisung des Schutzgebiets rund um die vom Asklepios-Klinikum genutzte Quelle in Ordnung. Der für die heilkräftige Wirkung entscheidende Schwefelwasserstoff solle möglichst wenig als Gas durch den Erdboden an die Oberfläche gelangen, sondern im Heilwasser bleiben.
Keine Baugrundstücke
Mit der Streichung des Schwefelwassers als Heilquelle wollten die Kläger vor allem erreichen, dass ihre Grundstücke als Bauflächen, etwa für Neubauten, ausgewiesen werden können. Der Verwaltungsgerichtshof ergänzte, dass "im Hinblick auf die Unersetzlichkeit und örtliche Gebundenheit von Heilquellen" deren Schutz Vorrang hätte – vor Neubauten und eingeschränkter landwirtschaftlicher Nutzung.
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