Seit April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland grundsätzlich nicht mehr strafbar. Mehr noch: Drei Pflanzen darf jeder zu Hause haben, für den Eigenbedarf. Aber wo bekommt man eigentlich das notwendige Saatgut her? Baumärkte und Gartencenter können sie ins Sortiment nehmen. Eine andere Möglichkeit: In Neu-Ulm gibt es Hanf-Samen seit Kurzem in einem Automaten. Die Frage ist nur: Ist das von der Gesetzeslage gedeckt?
Im Angebot: Schokoriegel, Energy-Drink und ... Hanfsamen
Der Snackautomat, über den in Neu-Ulm viel diskutiert wird, steht im Industriegebiet Starkfeld. Der Automat gibt nicht nur Süßigkeiten her, sondern – mit Altersnachweis – auch Energy-Drinks, E-Zigaretten und Cannabissamen. 20 Euro kostet ein buntes Tütchen mit drei der Samen.
Befüllt und betrieben wird der Automat von Selim Ergözen. Er hat den Vorschlag von einem seiner Lieferanten aufgegriffen: "Ich soll das doch mal ausprobieren, der Verkauf sei legal. Hab ich dann direkt reingemacht und ausprobiert. Kam gut an, auf jeden Fall."
Hanfsamen aus dem Automaten: Ministerien uneinig
Pro Woche verkauft Ergözen zwischen 20 und 30 Hanf-Päckchen. Aber ob sein Lieferant recht hatte, und die Samen im Automaten-Verkauf zugelassen sind? Das bayerische Gesundheitsministerium sagt: nein. Auf BR24-Anfrage teilt ein Sprecher mit: "Für Konsumcannabis gibt es bislang noch keine zugelassenen Sorten, sodass der Handel mit Cannabissamen innerhalb Deutschlands und damit auch die Abgabe über Warenautomaten derzeit unzulässig ist."
Selim Ergözen sagt, davon höre er zum ersten Mal. Vermutlich werde er die Hanftüten jetzt aus dem Automaten herausnehmen müssen.
Ministerien in München und Berlin uneins
Aber muss er das wirklich? Die anderen Ministerien verweisen auf das Bundeslandwirtschaftsministerium, denn das ist für Saatgut zuständig. Auch dort antwortet ein Sprecher. "Das Landwirtschaftsrecht steht dem Handel mit Cannabissamen in Deutschland zu den genannten Zwecken nicht entgegen", teilt er mit. "Samen für Konsumcannabis unterliegen weder dem nationalen noch dem EU-Saatgutrecht."
Neu-Ulmer Polizei bisher nicht aktiv
Bayerns Gesundheitsministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium sind sich also nicht einig. Die Polizei sagt auf BR24-Anfrage: Sie werde nur aktiv, falls es eine Anzeige gibt. Und dann würden auch sie den Sachverhalt nochmals prüfen. Selim Ergözen sagt: "Ich werde es jetzt mal noch ein paar Tage drin lassen und dann schauen, dass ich es halt abverkaufe, bevor irgendwas kommt."
Noch sind die Cannabissamen aber drin, und Ergözen schreibt uns noch, die Nachfrage werde größer.
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