Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Ein zehnjähriges Mädchen war in der Nacht auf den 4. April 2023 in einem Wunsiedler Kinderheim getötet worden. Ein elf Jahre alter Junge, der ebenfalls in dem Kinderheim untergebracht war, soll die Tat begangen haben. Vor der Tötung wurde das Mädchen außerdem von einem Einbrecher sexuell missbraucht. Unter anderem dafür wurde ein heute 27-Jähriger im März dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Beteiligung an der Tötung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Revision verworfen
Am Mittwoch gab das Landgericht bekannt, dass der Bundesgerichtshof die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil als unzulässig verworfen hat. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hof vom März 2024 rechtskräftig. Auf Nachfrage beim Bundesgerichtshof teilte dieser schriftlich mit, dass der Beschluss, mit dem der Bundesgerichtshof die Revision des Nebenklägers verworfen hat, keine weitere Begründung enthalte. Dies sei in diesen Fällen üblich.
Bei dem Nebenkläger handelt es sich um den Jungen, der das Mädchen nach dem Missbrauch getötet haben soll. Aus Altersgründen – er ist strafunmündig – muss er sich für die Tötung des Mädchens nicht verantworten.
Junge als Nebenkläger zugelassen
Der Verurteilte hatte die Zehnjährige im April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt. Der Junge soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Da er von dem damals 26-Jährigen in derselben Nacht ebenfalls sexuell missbraucht wurde, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen worden.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Revision eingelegt, diese aber im Juni 2024 zurückgenommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht der Verantwortlichen des Kinderheims sowie der beteiligten Jugendämter und des Familiengerichts ist Anfang Oktober dieses Jahres eingestellt worden.
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