In dem Strafverfahren um den Tod der zehn Jahre alten Lena aus dem oberpfälzischen Waldsassen in einem Kinderheim in Wunsiedel hat die Staatsanwaltschaft Hof die von ihr eingelegte Revision nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Hof am Montag mit.
Vergewaltigung im Kinderheim: Urteil noch nicht rechtskräftig
Der heute 27-jährige Angeklagte war im März von der Jugendkammer des Landgerichts wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Einbruchsdiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nach Angaben des Landgerichts noch nicht rechtskräftig.
Anwalt des Jungen hatte ebenfalls Revision eingelegt
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der inzwischen 27-Jährige soll die Zehnjährige im April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben. Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben.
Da er von dem Angeklagten in der Nacht ebenfalls sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen worden. Sein Anwalt hatte ebenfalls Revision eingelegt. Laut Landgericht laufe die Frist zur Begründung der Revision.
Zehnjährige tot im Bett aufgefunden: Was war geschehen?
Im April des vergangenen Jahres war das zehn Jahre alte Mädchen tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel aufgefunden worden. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass das Kind vor seinem Tod sexuell missbraucht worden war. Eine Sonderkommission "Park" wurde gegründet. Die Auswertung der Spuren führte die Ermittler dann zu einem Müllwerker aus dem Landkreis Wunsiedel.
Auf der Suche nach Diebesgut sei der damals 26-Jährige durch ein geöffnetes Fenster eines Badezimmers in die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung eingestiegen. Dort sei er auf einen damals noch elfjährigen Heimbewohner getroffen. Den Ermittlungen zufolge soll sich zwischen den beiden ein Gespräch mit sexuellem Inhalt entwickelt haben. Der Einbrecher soll sich dann vor dem Elfjährigen selbst befriedigt und die zehnjährige Lena missbraucht haben. Dann soll er laut eigener Aussage das Heim verlassen haben. Später soll der Elfjährige das Mädchen erdrosselt haben – offenbar im Streit.
Eine Beteiligung an der Tötung des Mädchens konnte dem angeklagten Müllwerker im Prozess am Landgericht Hof nicht nachgewiesen werden. Dass hingegen der heute Zwölfjährige das Mädchen getötet hat, scheint unbestritten. Er ist jedoch nicht strafmündig.
Im Video: Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung im Kinderheim
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