Tod im Kinderheim: Staatsanwalt fordert langjährige Haftstrafe
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Tod im Kinderheim: Staatsanwalt fordert langjährige Haftstrafe

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Tod im Kinderheim: Staatsanwalt fordert langjährige Haftstrafe

Im Prozess um die Vergewaltigung eines Mädchens im Wunsiedler Kinderheim sind die Plädoyers gesprochen worden. Ein 26-Jähriger ist wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs angeklagt. Der Staatsanwalt fordert eine zehnjährige Gefängnisstrafe.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Vor dem Landgericht Hof sind heute die Plädoyers im Prozess um die Vergewaltigung und den Tod eines Mädchens im Kinderheim in Wunsiedel gesprochen worden. Angeklagt ist der 26 Jahre alte Müllwerker Daniel T. Ihm wird Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Der Staatsanwalt forderte vor dem Landgericht am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, der Verteidiger sechs Jahre.

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Tod im Kinderheim Wunsiedel: Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Zudem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt. Auch ein Wohnungseinbruchsdiebstahl und vier Diebstähle werden dem Angeklagten zur Last gelegt.

Eine Beteiligung an der Tötung der Zehnjährigen Lena aus Waldsassen könne dem angeklagten Müllwerker Daniel T. nicht zur Last gelegt werden, so die Staatsanwaltschaft. Die Aussagen des heute Zwölfjährigen seien nicht ausreichend, um eine Tatbeteiligung des Angeklagten zu beweisen. Der Junge steht selbst im Verdacht, die zehnjährige Lena im vergangenen April in dem Wunsiedler Kinderheim erdrosselt zu haben.

Der Verteidiger des angeklagten 26-jährigen Manns plädierte auf sechs Jahre und schloss sich im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an.

Verteidiger: Aussage des Jungen "unglaubwürdig"

Die Aussagen des Jungen, der den Angeklagten beschuldigt hatte, ihn zur Tötung von Lena gedrängt zu haben, seien unglaubwürdig, so die Argumentation des Verteidigers des Angeklagten. Das teilte Gerichtssprecher Matthias Kreß im Anschluss an die nicht öffentlich abgegebenen Plädoyers gegenüber dem BR mit. Der Angeklagte selbst soll den Prozesstag mit den Worten, es tue ihm leid, beendet haben, so Kreß weiter.

Auch die Nebenkläger plädierten: Die Anwältin des Vaters des getöteten Mädchens schloss sich der Anklage der Staatsanwaltschaft an und forderte eine höchstmögliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Der Anwalt der Mutter sah von einem eigenen Antrag ab. Der Anwalt des Jungen hatte um ein "gerechtes Urteil gebeten".

Prozesstag am Landgericht Hof länger als gedacht

Der Prozesstag verlief deutlich länger als ursprünglich gedacht, weil der Anwalt des heute zwölf Jahre alten Jungen, der als Nebenkläger in dem Prozess auftritt, mehrere Beweisanträge gestellt hatte. Diese mussten zunächst noch beraten werden, wurden aber letztlich abgelehnt. Das Anliegen des Anwalts sei gewesen, dass sein Mandant, nach eigenen Aussagen, vom Angeklagten zur Tötung des Mädchens gezwungen worden sei. Das habe Auswirkungen auf die Entscheidung, wie zukünftig weiter mit dem Jungen verfahren wird, bzw. wo und wie der Zwölfjährige nach dem Urteil betreut wird.

Während der Plädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da auch Bezug auf die Zeugenaussage des heute Zwölfjährigen genommen wurde. Auch diese Aussage war unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt.

Mädchen tot im Kinderheim Wunsiedel gefunden

Die zehnjährige Lena aus Waldsassen in der Oberpfalz war im April 2023 im Kinder- und Jugendhilfezentrum in Wunsiedel leblos in einem Bett aufgefunden worden. Der Angeklagte soll vorher durch ein geöffnetes Badezimmerfenster in das Heim eingestiegen sein. Vor Ort habe er sich auf die Suche nach Wertgegenständen gemacht, die er stehlen wollte. Dabei habe er dann den elf Jahre alten Jungen getroffen. Im Beisein des Elfjährigen soll der Angeklagte das Mädchen sexuell missbraucht haben. Später in der Nacht soll es dann zu einem Streit zwischen dem Jungen und der zehn Jahre alten Lena gekommen sein. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Junge sie dann mit einem LED-Band erwürgt haben. Der heute Zwölfjährige ist nicht strafmündig.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass ein Sachverständiger Vorwürfe gegen die Ermittler erhebt. Er kritisierte die Befragung des Jungen als äußerst problematisch und keinen internationalen Standards entsprechend.

Anfang Februar hatte der Prozess am Landgericht Hof begonnen, ursprünglich hätte bereits diese Woche das Urteil fallen sollen. Dieses soll nun am 20. März verkündet werden.

Im Video: Sachverständiger: Keine internationalen Standards bei Befragung des Jungen

Tom Meiler steht im Studio der Abendschau des BR.
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Im Fall des getöteten Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel kommt es vor Gericht zu Unterbrechungen des Verfahrens.

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