Ein Mann möchte mit seiner Familie auf die Malediven fliegen. Doch der Flug wird der Familie verwehrt. Der Grund: Das siebenjährige Kind des Mannes reist mit verlängertem Kinderreisepass – und der wird von den Malediven nicht mehr akzeptiert. So geschehen im Juli 2023 am Check-in des Frankfurter Flughafens.
Der Mann hatte für sich und seine Familie eine Pauschalreise gebucht. Er warf dem Reiseveranstalter vor, ihn darüber nicht informiert zu haben. Die entsprechende Änderung der Einreisebestimmungen war nach der Buchung erfolgt.
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Zusatzkosten von fast 4.600 Euro
Der Mann zog vor das Münchner Amtsgericht. Er forderte Schadenersatz für die Umbuchung der Reise auf den Folgetag für über 3.300 Euro sowie Hotel- und Transportkosten am Flughafen von 295 Euro. Zusätzlich forderte der Kläger 13 Euro für den kurzfristig neu ausgestellten Reisepass, gut 567 Euro für den verlorenen Urlaubstag und 400 Euro für "entstandene Unannehmlichkeiten" – insgesamt fast 4.600 Euro.
Warum wurde die Klage abgewiesen?
Das Gericht wies die Klage ab. Der Mann hätte sich selbst informieren müssen, insbesondere da es sich um eine lange im Voraus gebuchte Fernreise handelte. "Die Kläger verfügen über Internetzugang, sodass es durchaus zumutbar war, sich kurzfristig vor Reisebeginn nochmals über die gültigen Einreisebestimmungen zu versichern", erklärte das Gericht.
Auch habe das Reiseunternehmen bereits bei der Buchung darauf hingewiesen, "dass die Dokumente im Original vorliegen und nicht verlängert sein sollten". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von AFP.
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