Windrad vor dem Wendelstein (Symbolbild)
Bildrechte: dpa-bildfunk/Matthias Balk

Windrad vor dem Wendelstein (Symbolbild)

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Urteil: Vorerst keine Windräder in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Drei geplante und genehmigte Windräder im Höhenkirchner Forst dürfen vorerst nicht gebaut werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Es muss geprüft werden, ob es bessere Standorte für die Windräder gibt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die drei geplanten und genehmigten Windräder im Höhenkirchner Forst dürfen erst einmal nicht gebaut werden. Das hat am Freitag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt. Demnach müsse geprüft werden, ob es nicht bessere Standorte für die Windräder im Höhenkirchner Forst gebe.

Trinkwasser vor Windenergie

Die drei im vergangenen Oktober genehmigten Windräder sind zwar in einem Gebiet geplant, in dem Windenergieanlagen Vorrang haben. Allerdings liegt diese Vorrangzone zugleich in zwei Wasserschutzgebieten.

In der mündlichen Verhandlung äußerte das Münchner Wasserwirtschaftsamt Bedenken gegen den favorisierten Standort. Der Grund: Das Trinkwasser ist laut der Behörde in diesem Bereich des Höhenkirchner Forsts teilweise nur sehr gering durch den Boden geschützt. Durch eine Baustelle würde der Schutz des Trinkwassers, das unter anderem für die Gemeinde Ottobrunn wichtig ist, noch stärker gefährdet.

Zwar bestehe für die Errichtung von Windkraftanlagen ein sehr hohes öffentliches Interesse, so das Gericht. Jedoch gelte dasselbe hohe öffentliche Interesse eben auch für den Trinkwasserschutz. Ob es im Höhenkirchner Forst sicherere und damit bessere Standorte für Windenergieanlagen gebe, habe das Landratsamt nicht ausreichend geprüft, so die Richter.

Massive Bauverzögerung

Gegen den Bau der Windräder geklagt hatte der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität – kurz VLAB. Mit der heutigen Entscheidung gaben die Richter dem VLAB nun größtenteils recht und setzten damit die vom Landratsamt München erteilte Baugenehmigung außer Vollzug.

Die Begründung des Münchner Landratsamtes, warum der Bau der Windräder nur in diesem Teil des Forstes möglich sei, reichte den Richtern am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht aus. Das Landratsamt muss nun seinen Bescheid nachbessern. Mit der heutigen Entscheidung wird sich der Bau der drei Windkraftanlagen massiv verzögern.

Enormes Bauvorhaben im Wald

Für den Bau der Windräder im Höhenkirchner Forst müssen laut den Planungen knapp 7.000 Quadratmeter Wald gerodet und Baumwurzeln entfernt werden. Hinzu kommen Aufstellflächen für Kräne sowie Zufahrtswege für Baufahrzeuge, für die ebenfalls Bäume gefällt werden müssten. Für das Fundament sowie für das Aufstellen der Windenergieanlagen wären dann über 1.000 LKW-Fahrten notwendig. Teilweise müssten auf der Baustelle Fahrzeuge und Baumaschinen auch betankt werden.

Die aus drei Gemeinden bestehende Betreibergesellschaft machte zwar im mündlichen Verfahren deutlich, dass die Baustelle durch umfangreiche Schutzmaßnahmen abgesichert werden würde, um zum Beispiel das Auslaufen von Treibstoff möglichst zu verhindern. Dennoch sahen die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein Risiko. Es müsse abgewogen werden, ob dieses Risiko vertretbar sei oder andere Standorte im Forst nicht eventuell besser geeignet wären.

Andere Standorte im Forst müssen geprüft werden

Die drei Windräder mit einer Gesamthöhe von rund 250 Metern sind im nördlichen Teil des Höhenkirchner Forsts geplant. Nach Meinung der Richter müsse auch ein Standort im südwestlichen Teil des Forstes zumindest besser geprüft werden. Diese mögliche Alternative liegt allerdings näher an der Gemeinde Oberpframmern und damit näher an einer Wohnbebauung.

Deswegen muss das Landratsamt München für die Windräder nun Alternativstandorte im Höhenkirchner Forst prüfen und -–sollte es bei den bisher geplanten Standorten bleiben – sehr detailliert darlegen, warum nur diese Standorte im Wasserschutzgebiet in Betracht kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!