Der Angeklagte im Gerichtssaal.
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Urteil zu Vergewaltigung eines Polen: Vier Jahre Jugendstrafe

Urteil zu Vergewaltigung eines Polen: Vier Jahre Jugendstrafe

In einem Münchner U-Bahnhof wurde ein betrunkener Pole mehrfach vergewaltigt, außerdem wurde sein Handy gestohlen. Heute ist das Urteil gegen den Täter gefallen: Der 20-jährige Afghane wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Fall schlug im vergangenen Sommer hohe Wellen und wurde politisch instrumentalisiert: In einem Münchner U-Bahnhof war ein junger, betrunkener Tourist aus Polen vergewaltigt worden. Heute hat das Landgericht München I den Täter zu vier Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Handy-Ortung führte zum Täter

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der damals wohl 20-jährige Afghane den 18-Jährigen über die Dauer von etwa einer halben Stunde begrapscht, ausgezogen und vergewaltigt hat. Im Anschluss stahl er ihm dem Urteil zufolge sein Handy und flüchtete.

Der betrunkene junge Pole fuhr nach dem Vorfall nach Hause und erstattete Anzeige. Er konnte sein Handy orten, was die Polizisten zu dem Tatverdächtigen führte.

Angeklagter nimmt Urteil regungslos zur Kenntnis

Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis, sein Dolmetscher übersetzte für ihn.

Das Opfer war nach Ansicht des Gerichts zum Zeitpunkt der Tat stark betrunken. Der junge Pole habe auf der Bank im U-Bahnhof in Ruhe seinen Rausch ausschlafen wollen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er sei zwar noch in der Lage gewesen, seinen Willen zu äußern, habe aber nicht mehr die motorischen Fähigkeiten gehabt, sich gegen die sexuellen Handlungen durch den Verurteilten zur Wehr zu setzen. Dieser habe den 18-Jährigen im Intimbereich ausgezogen und vergewaltigt. Dabei habe er sich sicher sein können, dass zu der nächtlichen Stunde nur wenige Menschen unterwegs waren. U-Bahnen fuhren nicht mehr.

Tathandlungen auf Videoaufzeichnung erkennbar

Wie das Gericht ausführt, seien die sexuellen Handlungen auf den Videoaufzeichnungen einer Überwachungskamera erkennbar, wenn auch nicht in allen Details. Die Kammer verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Man könne nicht ausschließen, dass der Verurteilte zum Tatzeitpunkt in seiner geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand, so der Richter.

Mit der Höhe des Strafmaßes folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision einlegen.

Fall wurde politisch instrumentalisiert

Der Fall hatte in Polen hohe Wellen geschlagen. Die damalige nationalkonservative PiS-Regierung versuchte, im Wahlkampf vor der Parlamentswahl im Herbst 2023 politisches Kapital daraus zu schlagen. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki wollte den Fall für seine Migrationspolitik nutzen, um die ablehnende Haltung seiner Regierung zur EU-Migrationspolitik zu unterstreichen.

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