Ein Verkehrsschild weist auf eine Umweltzone in München hin.
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VGH-Urteil: München muss strengere Dieselfahrverbote umsetzen

VGH-Urteil: München muss strengere Dieselfahrverbote umsetzen

München muss strengere Dieselfahrverbote umsetzen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Betroffen wären dann auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden: Die Stadt München muss so schnell wie möglich den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in München einhalten. So ist nach Ansicht der Richter ein zonales Fahrverbot für Euro-5/V-Diesel die wirksamste Maßnahme, um die erhöhten Stickstoffdioxid-Werte an der Landshuter Allee effektiv nach unten zu drücken und den geforderten Wert noch in diesem Jahr einzuhalten.

Reiter: Ausschluss von Diesel-5 aus Umweltzone nicht verhältnismäßig

Ein streckenbezogenes Verbot, so wie von Oberbürgermeister Dieter Reiter favorisiert, könne nur in Kombination mit dem bereits bestehenden zonalen Fahrverbot für Euro-4-Diesel zu wirksamen Effekten führen. Zonal heißt, Euro-5-Diesel dürften nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Innenstadt fahren. Streckenbezogen bedeutet, dass die Fahrzeuge nur von den Straßen ausgeschlossen würden, an denen die Stickstoffdioxid-Werte zu hoch sind, also von der Landshuter Allee. Allerdings hätte die von Reiter beschriebene Lösung komplexe städtische Anordnungen zur Folge, die den erwünschten Effekt nach Ansicht der Richter gering halten.

Münchens Oberbürgermeister betonte in einer Pressemitteilung, dass der Gesundheitsschutz der Menschen für die Stadt München oberste Priorität habe. Dennoch erklärte Reiter: "Nachdem die Grenzwerte nur noch an zwei Messstellen überschritten werden, halte ich einen Ausschluss aller Diesel-5-Fahrzeuge aus der gesamten Umweltzone nicht für verhältnismäßig." Auch ein streckenbezogenes Verbot für Diesel-5-Fahrzeuge, das sich nur auf den betroffenen Straßenabschnitt beziehe, werde zu einer Verbesserung der Luftwerte und Einhaltung der Grenzwerte führen, sagt Reiter.

Entscheidung über konkrete Maßnahmen wohl im April

Eine Entscheidung, wie die konkreten Maßnahmen aussehen sollen, wird der Münchner Stadtrat in seiner Vollversammlung Ende April treffen.

Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen die Stadt München. Der Vorwurf: Die Landeshauptstadt setze den Luftreinehalteplan nicht ausreichend um. Die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub würden nicht eingehalten. Die Organisationen wollten auf diese Weise eine gerichtlich angeordnete Nachbesserung erzwingen.

Bislang galt in München für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter ein zonales Fahrverbot auf dem Mittleren Ring und in der Münchner Innenstadt.

Strengere Fahrverbote sollten eigentlich schon früher kommen

Eigentlich sollte das Fahrverbot bereits im Oktober 2023 auf Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5 ausgedehnt werden. So sah es ein Kompromiss vor, den die Stadt München mit DUH und VCD nach einer früheren Klage ausgehandelt hatte. Im vergangenen Herbst entschied sich der Stadtrat dann aber anders und beschloss, es erst einmal bei der ersten Stufe des Verbots zu belassen – obwohl die Grenzwerte nach wie vor nicht an allen Messstellen eingehalten wurden.

Vor allem die Landshuter Allee überschreitet regelmäßig den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO₂) pro Kubikmeter Luft. Über das ganze Jahr gesehen, sollte der Grenzwert aber einzuhalten sein, so lautete die Hoffnung. Doch der Optimismus bewahrheitete sich nicht: An zwei Messstellen im Stadtgebiet wird der EU-Grenzwert noch immer übertroffen.

Im Video: Umfrage zum Thema Dieselfahrverbot

Stimmen zum Thema Dieselfahrverbot
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