Antrag auf Bürgergeld (Symbolbild)
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Bundeskabinett bringt Bürgergeld-Verschärfungen auf den Weg

Bundeskabinett bringt Bürgergeld-Verschärfungen auf den Weg

Wer eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung ablehnt, soll künftig weniger Bürgergeld erhalten. Schwarzarbeit soll ebenfalls zu Sanktionen führen. Diese Verschärfungen hat das Bundeskabinett beschlossen. Das Ziel: Mehr Menschen in Arbeit bringen.

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Die Bundesregierung will mehr Druck auf Bürgergeld-Empfänger ausüben, die sich nicht an bestimmte Vorgaben halten. Das Bundeskabinett hat dafür jetzt entsprechende Verschärfungen auf den Weg gebracht.

Bürgergeld: Deutliche Kürzungen möglich

Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig mit einer deutlicheren Kürzung rechnen. Das Bürgergeld soll dann sofort um 30 Prozent gekürzt werden können – und zwar für drei Monate. Welche Jobs als zumutbar eingestuft werden, soll sich ebenfalls ändern. Künftig sollen laut dem Bundearbeitsministerium insbesondere "auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern", zumutbar sein.

Wer ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin mit dem Jobcenter erscheint, soll künftig mit einer Leistungskürzung um 30 Prozent rechnen müssen, die für einen Monat gilt. Bisher sind es zehn Prozent. Beziehern von Bürgergeld, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung ebenfalls gemindert werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.

Heil spricht von "harten Konsequenzen"

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: Wer nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, "muss mit härteren Konsequenzen rechnen". Die Verschärfungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Dahinter steht der Gedanke, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

Bisher ist bei der ersten sogenannten Pflichtverletzung eine Kürzung um lediglich zehn Prozent möglich – und das nur für einen Monat. Bei weiteren Verweigerungen kann um 20 und später 30 Prozent gekürzt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen ist temporär eine komplette Streichung der Sozialleistung möglich.

Auch Karenzzeit für Vermögen soll gekürzt werden

Gekürzt werden soll außerdem die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen. Bislang müssen Bürgergeldbeziehende eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten – es sei denn, bestimmte Summen werden überschritten. Bei Alleinstehenden sind das zum Beispiel 40.000 Euro. Künftig soll die Kranzzeit nur noch sechs Monate dauern.

Mit Informationen von dpa und AFP

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