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Seit einiger Zeit sorgen unbekannte Drohnen über Militäreinrichtungen für Schlagzeilen. Zuletzt wurden bis zu zehn solcher Drohnen über den Flughäfen in Manching und Neuburg an der Donau gesichtet. Woher die unbemannten Fluggeräte stammen, konnte die Polizei zunächst nicht ermitteln, trotz intensiver Fahndung, wie das bayerische Landeskriminalamt anschließend mitteilte.
Diese Drohnen gefährden nicht nur den Luftraum. Ermittlungsbehörden vermuten in diesen Fällen auch Spionage.
Drohnen einfach abschießen?
Mehrere BR24-User halten es für eine Lösung, solche Drohnen abzuschießen. "Speedy" kommentierte etwa: "Ein Abschuss gehört in diesem Fall zur Selbstverteidigung und da brauch ich kein Gesetz dazu." User "Jokileb" sah das ähnlich: "Wenn eine unbekannte Drohne über meinen militärischen Sperrbereich fliegt, und es ist keine Übung oder auch doch, Abschuss."
Doch so einfach geht das nicht. Natürlich müssen sich auch Sicherheitsbehörden an Gesetze halten, in dem Fall an das sogenannte Luftsicherheitsgesetz. Das 20 Jahre alte Gesetz stammt noch aus der "Vor-Drohnen-Zeit". Demnach hat die Bundeswehr nur sehr beschränkte Befugnisse. Nach Paragraf 14, Absatz 1 dürfen die Streitkräfte "zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalls im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben". Unbemannte Fluggeräte direkt abschießen, das darf die Bundeswehr also nicht.
Faeser will Drohnenabschuss erlauben
Wenn es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geht, soll sich das ändern. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Demzufolge dürften Streitkräfte "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" einsetzen. Ein Abschuss soll aber auch künftig nur dann zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist – etwa wichtige Anlagen für Energie oder Telekommunikation.
Allerdings ist fraglich, ob es überhaupt zu einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes kommt. Die rot-grüne Minderheitsregierung braucht dafür eine Mehrheit im Bundestag. Aus der Union kommen bereits skeptische Stimmen. Nach Meinung ihres rechtspolitischen Sprechers Günter Krings (CDU) reicht eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes nicht aus (externer Link). Und nicht zu vergessen, die Parteien befinden sich im Bundestagswahlkampf.
Abschuss ist nicht so einfach
"MichlMeik" sprach in den Kommentaren einen weiteren Aspekt an: "Das ist völlig unverständlich, dass an diesen Fliegerhorsten diese Drohnen nicht abgefangen werden konnten. Wir leben eben, was moderne Kriegsführung betrifft, in der Steinzeit."
Doch der Abschuss einer Drohne, die sich im dreidimensionalen Raum frei bewegt, ist schwieriger als man zunächst denken mag. Handelsübliche Drohnen können problemlos 50 bis 60 Kilometer pro Stunde schnell fliegen. Mit einem einfachen Gewehr und einem Schuss wird man selten erfolgreich sein.
Dazu kommen Sicherheitsfragen: Wer ist verantwortlich, wenn man eine Drohne abschießt oder wenn Fluggeräte beziehungsweise Teile davon außerhalb des Geländes unbeteiligte Zivilisten treffen?
Feuer mit Feuer, Drohnen mit Drohnen
"Drohnen bekämpft man mit? Drohnen! Also kauft euch ein paar schnelle Modelle und lasst ein paar reaktionsschnelle Jungs ran", kommentierte "Chiemseefischer".
Das meint auch der Bonner Sicherheitsexperten Stephan Leukert. Und es gibt zum Beispiel bereits spezielle Fluggeräte – Catcher-Drohnen genannt –, die mit Abfangnetzen ausgestattet sind. Ein System zur Überwachung und Detektion fremder Drohnen ermittelt deren Position, die Catcher-Drohne fängt sie ab und holt sie mittels Netz vom Himmel.
Eine zweite Methode, die sich vor allem auch für Unternehmen anbietet, ist die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Drohnenpiloten. Dieser kann dann zum Beispiel an die Polizei gesendet werden, die dann weitere Möglichkeiten sowohl zur Abwehr der Drohne als auch zur Strafverfolgung hat.
Drohnenabwehr: Spoofen und Jammen
Spoofen und Jammen sind die beiden wichtigsten technischen Methoden der Drohnenabwehr. Weder die Bundeswehr, noch Unternehmen dürfen diese aber unter europäischem Recht einsetzen. Beim Spoofen – aus dem Englischen für "Täuschen", "Manipulieren" – werden der Drohne gezielt falsche Signale übermittelt, damit sie denkt, sie wäre an einem anderen Ort. Oder der ursprüngliche Pilot sagt: "Flieg links", das neue Signal sagt aber: "Flieg rechts". Beim Jammen – dem "Stören" – wird die Verbindung zwischen Sender und Empfänger ganz einfach gekappt. Solche Methoden kommen unter anderem im Krieg in der Ukraine zum Einsatz.
Die Bundesnetzagentur sagt, das Stören von Frequenzen ist eine missbräuchliche Nutzung von Frequenzen und deswegen nicht zulässig. Das Einklinken in eine verschlüsselte Steuerung ist nichts anderes als Hacking und ebenfalls illegal.
Im Audio: Was tun gegen Drohnenangriffe?
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