35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen hat der Bundeswahlausschuss zur Europawahl zugelassen. Ursprünglich hatten 59 Parteien und andere politische Vereinigungen Wahlvorschläge eingereicht. 24 davon wurden also nicht zugelassen. Bei der vergangenen Europawahl 2019 waren 41 Parteien angetreten.
Welche Parteien dürfen bei der Europawahl antreten?
Alle etablierten Parteien sind zur Europawahl zugelassen: CDU, CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP und die Linke.
Von den außerdem derzeit im Europaparlament vertretenen deutschen Parteien können sich alle wieder zur Wahl stellen: ÖDP, Tierschutzpartei, Familie, Die PARTEI, Piratenpartei und Volt.
Antreten dürfen außerdem: BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht), die Letzte Generation, ABG (Aktion Bürger für Gerechtigkeit), PDV (Partei der Vernunft), die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, dieBasis, PdF (Partei des Fortschritts), PdH (Partei der Humanisten), V-Partei³, Die Heimat, MERA25, SGP (Sozialistische Gleichheitspartei), Bündnis C, die Klimaliste, MLPD, Menschliche Welt, Bündnis Deutschland, DKP, DAVA (Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch), TIERSCHUTZ hier! und BIG (Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit).
Viele Unterschriftenfälschungen
Vom Ausschuss zurückgewiesen wurden Wahllisten, die die geforderte Zahl von Unterstützerunterschriften nicht erreicht oder andere formale Vorgaben nicht erfüllt haben.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand beklagte Unterschriftenfälschungen, auch seien Personen eingetragen worden, die es gar nicht gibt. Allein in Berlin habe es 589 Fälle gegeben. Verschiedene Behörden haben bundesweit wegen Wahlbetrugs und Urkundenfälschung Strafanzeige gestellt. Laut Bundeswahlleiterin hätte dies ein derartiges ein Ausmaß erreicht, das es bei bisherigen Europawahlen nicht gegeben hätte.
Am 18. April wies der Bundeswahlausschuss sechs von sieben Beschwerden gegen die ursprüngliche Nichtzulassung zurück. Lediglich die PdH war erfolgreich und kann nun mit 21 statt 20 Bewerbern antreten.
Bundesweite Liste oder Landesliste
Bis auf CDU und CSU treten alle zugelassenen Parteien mit Bundeslisten an. Weil eine große Zahl an Wahlberechtigten relativ wenige Sitze bestimmt, machen Landeslisten insbesondere in kleineren Ländern wenig Sinn. Würde eine Partei zum Beispiel in Bremen eine solche Liste aufstellen, bräuchte sie mehr als 60 Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten aus der Hansestadt ins Europaparlament zu bringen.
Keine Prozenthürde bei der Europawahl
Anders als bei den Abstimmungen zum Bundestag und zu den Landtagen gibt es nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Europawahl erneut keine Prozenthürde. Das hat zur Folge, dass auch Parteien, die bei nationalen Wahlen (meistens) ohne Chancen sind, Parlamentarier nach Straßburg schicken.
Vermutlich gilt das aber nur noch 2024. Der Bundestag ebnete im Juni 2023 der deutschen Zustimmung zu einem neuen EU-Gesetz den Weg. Es stellt in Deutschland frühestens ab den Europawahlen 2029 eine Hürde von mindestens zwei Prozent auf.
Europawahl: Erstmals können 16- und 17-Jährige abstimmen
Bei der Wahl des Europaparlaments dürfen in Deutschland künftig auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Im November 2022 senkte der Bundestag das Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl von 18 auf 16 Jahre, mit Stimmen von Ampel und Linken. Union und AfD votierten dagegen. Die Zahl der Wahlberechtigten steigt damit um knapp 2,3 Prozent.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am 18. April nach der Entscheidung des Bundeswahlausshusses über Beschwerden aktualisiert. An der Gesamtzahl der zugelassenen Parteien änderte sich dadurch nichts.
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