Der Bundesadler im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes
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Fragen und Antworten auf die BR-Recherche zu rechtsextremen Mitarbeitern im Bundestag (Symbolbild)

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Rechtsextreme Mitarbeiter im Bundestag: Wer sagt, wer rein darf?

Die AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Spektrum, so eine BR-Recherche. Gibt es keine Sicherheitsprüfung? Kann man ihre Bezahlung aus Steuermitteln unterbinden? Antworten auf Fragen aus der BR24-Community.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Dieser Beitrag ist aufgrund von Fragen aus der BR24-Community zu einem BR-Bericht über rechtsextreme AfD-Mitarbeiter entstanden. Im Rahmen des Formats "Dein Argument"  suchen wir in den Kommentarspalten nach Argumenten, um sie in unsere Berichterstattung aufzunehmen. 💬

Eine BR-Recherche hat gezeigt, in welchem Ausmaß die AfD Verfassungsfeinden Zugang zum Parlamentsbetrieb gewährt: Demnach beschäftigen die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten im Bundestag mehr als 100 Mitarbeiter, die in Organisationen aktiv sind, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft werden.

User kommentierten die Recherche zahlreich. Dabei kamen auch Fragen auf, die sich unter anderem mit den Regeln im Bundestag beschäftigten. Eine Auswahl haben wir hier beantwortet:

Gibt es keine Sicherheitsprüfung für Angestellte der Abgeordneten, die im Bundestag ein und aus gehen?

Doch, die gibt es. Wer die Gebäude des Bundestages als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter betreten will, kann einen Mitarbeiter-Hausausweis beantragen. Bei der Ausstellung werden verschiedene Polizei- und Justizdatenbanken abgefragt. Wenn keine Vorstrafen oder andere polizeiliche Erkenntnisse vorliegen, steht dem Hausausweis laut den aktuell geltenden Regeln nichts mehr entgegen. Nicht abgefragt werden Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter.

Normalerweise müsste man doch eine Unbedenklichkeitserklärung unterschreiben, bevor man im öffentlichen Dienst arbeiten kann, in der man erklärt, dass man keiner verfassungsfeindlichen Organisation angehört. Wieso gilt das bei diesen Mitarbeitern nicht?

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fraktionen und Abgeordnete handelt es sich nicht um Angehörige des öffentlichen Dienstes. Was sie bei der Einstellung unterschreiben müssen, liegt ganz bei dem jeweiligen Arbeitgeber – das ist die Fraktion oder der Abgeordnete. Ein Vertragsverhältnis mit dem Bundestag besteht nicht. Der Abgeordnete entscheidet frei und unabhängig, wen er beschäftigt.

Welche Grundvoraussetzungen – etwa ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen – müssen die Mitarbeiter erfüllen?

Bei der Einstellung müssen die neuen Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ein Führungszeugnis vorlegen. Diese prüft, ob es einen Eintrag gibt. Falls ja, informiert die Verwaltung den Abgeordneten, der die betreffende Person einstellen will. Ob die Person dann trotzdem eingestellt wird, liegt nur beim Arbeitgeber – die Bundestagsverwaltung hat dabei kein Mitspracherecht.

Wie sind die vertraglichen Verhältnisse der Mitarbeiter zu den Abgeordneten? Wie viele gibt es?

Die Bundestagsverwaltung gibt an, dass 2.632 Personen in den Wahlkreisen und 3.053 Personen in Berlin für die Abgeordneten aller Fraktionen arbeiten (Stand: 22. Januar). Zusammengerechnet sind das 5.685. Aktuell gibt es 735 Abgeordnete. Im Schnitt gibt es 7,7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Abgeordneten. Hinzu kommen die Mitarbeiter der Fraktionen.

Die Arbeitsverhältnisse sind unterschiedlich. So gibt es Praktikanten und studentische Hilfskräfte, Angestellte in Teilzeit oder Angestellte in Vollzeit. Auch andere Konstellationen – etwa ein freiwilliges soziales Jahr Politik oder eine Ausbildung – sind denkbar.

Kann man die Anstellung und Bezahlung dieser Mitarbeiter (aus Steuermitteln) juristisch unterbinden?

Derzeit gibt es dafür keine Handhabe. Verschiedene Politiker in Berlin haben angekündigt, neue Regeln zu prüfen.

Kann man die Mitarbeiter überhaupt vom Bundestag ausschließen?

Es ist der Bundestagsverwaltung derzeit nicht möglich, Mitarbeiter von Abgeordneten oder der Fraktion auszuschließen. Lediglich die Arbeitgeber können das tun. Es gibt für die Verwaltung die Möglichkeit, Hausausweise zum Betreten des Gebäudes zu verweigern, aber nicht das Anstellungsverhältnis.

Gab es schon ähnliche Vorfälle mit linksextremen Mitarbeitern von Parteien?

Ja, im Jahr 2016 wurde bekannt, dass der frühere RAF-Terrorist Christian Klar für den damaligen Abgeordneten der Linkspartei, Diether Dehm, gearbeitet hat. Klar gestalte als freier Unternehmer für ein kleines Honorar die Internetseite des Abgeordneten, sagte Dehm damals. Die Bundestagsverwaltung verweigerte Klar damals die Ausstellung eines Hausausweises für die Liegenschaften des Bundestags.

Sind die Erkenntnisse juristisch relevant für ein mögliches Parteiverbot der AfD?

Für ein Parteiverbotsverfahren müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag einen entsprechenden Antrag schreiben. Derzeit existiert kein solcher Antrag. Wie die Argumentation in einem solchen sein könnte, ist Spekulation.

Wenn Sie Hinweise haben oder Missstände melden wollen, können Sie sich gerne vertraulich an das Team von BR Recherche wenden: brrecherche@br.de

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