Die Europäische Kommission hat Wettbewerbsverfahren gegen Alphabet, den Mutterkonzern von Google, Apple und Meta, den Mutterkonzern von Facebook, eingeleitet. Laut der Kommission halten sich diese Unternehmen möglicherweise nicht ausreichend an die Vorgaben des neuen Gesetzes für digitale Märkte, wie sie am Montag mitteilte.
EU-Kommission sieht Datenschutz und freien Wettbewerb in Gefahr
So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.
Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.
Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können.
"Gatekeeper-Dienste" – Worum geht es?
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz für digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Die Kommission plant, das am Montag eingeleitete Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen sind sogar 20 Prozent möglich.
Mit Informationen von dpa, Reuters, AFP
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