Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen einen Prediger des Islamischen Zentrums Weiden Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Der 37-Jährige soll bei einer Predigt in der Weidener Moschee im Oktober 2023 zum Hass gegen Juden aufgestachelt haben. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag bekannt.
Aufruf zur Tötung von Juden
Demnach soll der syrisch-stämmige Deutsche nach dem Angriff der Terrorgruppe Hamas auf Israel vor etwa 50 Gläubigen in einer Weidener Moschee zur Tötung von Juden aufgerufen haben. Bei der Verlesung der Fürbitten in der Moschee soll er den Palästinensern im Krieg gegen Israel den Sieg gewünscht haben. Außerdem soll der 37-Jährige mehrfach Gott angerufen haben, Juden zu töten. Laut Generalstaatsanwaltschaft München hat er damit zum Hass gegen Juden aufgestachelt und zu einem feindseligen Klima beigetragen, das Angriffe gegen Juden begünstige.
Der Hinweis zu den Äußerungen in der Oberpfalz kam laut Generalstaatsanwaltschaft von Sicherheitsbehörden. Der Angeklagte kam nach BR-Informationen 2015 aus Aleppo nach Deutschland.
Weidener Moschee wird vom Verfassungsschutz beobachtet
Die Weidener Moschee des Islamischen Zentrums wird seit längerem vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2023 waren die Vorfälle Thema. Dort wird die Weidener Moschee auch als eine von mehreren salafistisch geprägten islamischen Gotteshäusern im Freistaat erwähnt.
Der Salafismus ist eine rückwärtsgewandte, extrem konservative Strömung des Islam. Seine Anhänger sehen sich als Verfechter eines unverfälschten Islams. Sie lehnen Reformen ab und wollen die Umgestaltung von Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft nach ihrem Regelwerk. Ziel ist die Errichtung eines islamistischen "Gottesstaates".
Amtsgericht Weiden entscheidet über Zulassung der Anklage
Das Amtsgericht Weiden muss nun über eine Zulassung der Anklage entscheiden. Dabei muss es die Grenzen des Grundrechts der Religionsfreiheit bestimmen. Das Gebet in einer Moschee unterliegt zwar diesem Grundrecht. Schranken findet es allerdings, wenn es um das Lebensrecht anderer Menschen geht.
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