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Urteil am Landgericht Hof

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Jäger zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Im Berufungsprozess gegen einen Jäger hat das Landgericht Hof den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Damit blieb das Gericht unter dem ursprünglichen Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel, das den 57-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft und Familie des Getöteten hatten das Urteil akzeptiert, sie legten deswegen Rechtsmittel ein.

Der Jäger hatte im September 2012 einen jungen Mann in einem Maisfeld bei Schönwald für ein Wildschwein gehalten und ihn vom Hochsitz aus erschossen.