Damit blieb das Gericht unter dem ursprünglichen Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel, das den 57-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft und Familie des Getöteten hatten das Urteil akzeptiert, sie legten deswegen Rechtsmittel ein.
Der Jäger hatte im September 2012 einen jungen Mann in einem Maisfeld bei Schönwald für ein Wildschwein gehalten und ihn vom Hochsitz aus erschossen.